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Völker erfunden worden; wo das vielköpfige, viel-züngigc Ungeheuer, das die Rolle der Thennsspielt, mit dem Fortgang der Zeit zur immer graß»lichcru Ungestalt geworden, die alles RechtSgcfühl,Moralitat und Charakter, nebst dem äußern Wohl-stande im Volke zu verschlingen droht; — daliegt freilich das Verlangen nach Linderung undmöglichster Entfernung des gegenwärtigenElends naher, als der nur für den Historiker reiz-volle Gedanke: daß man den von der Vorzeit über-lieferten Stoff, ohne eine Ständchen daran verrücktzu haben, dem kommenden goldenen Zeitalter derRechtswissenschaft getreulich entgegentragen wolle,— da kann wenigstens der Versuch einer Ver-besserung der Gesetze nicht mehr voreilig erschei-nen. 55) — Ob dann das neuverfaßte Gesetzbuch
O Ueber den beklagenswerten Nechtszusiand jener deut-schen Länder siehe: Aphorismen über bürgert. Gesetz-gebung und Rechtspflege u. s. w. Stuttgart» 1826.Seite 66.
»5) Unsere Gelehrten sollten um so mehr Bedenken tra-gen. eine solche Ueberschätzung des historisch Ucber-lieferten zu befördern, da sie schon in der Natur desMenschen Grund und Veranlassung hat. Leider ist eseine nur zu gegründete Erfahrung, daß das mittelmä-ßige Talent es immer bequemer und leichter findet,aus dem Ueberlieserten zu schöpfen, als auS den rei-chern, aber auch hvhern und schwerer zu erringendenSchätzen der Vernunft; daß die gröbsten Mißbräuche,die handgreiflichsten Jrrthümcr durch Jahrhundertehin darum so fortgekrochen sind, weil man zur selbst-ständigen Prüfung sich nicht erhob, weil man gar nichteinmal aus den Gedanken kam, daß es auch wohlanders seyn könnte. CS gicbt so viele Dinge, die