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hochwichtiger Jahre bereichert worden, und dieZeit selbst, welche in den wiederholten und unbe,streitbaren Erfahrungen des Lebens und der sichhierauf stützenden Ansicht der gebildeten Mehrheitdas Richtigere und Bessere aufs Unzweideutigstebezeichnet, ist Kampfrichtcrin geworden in der Fehde,welche nicht minder durch die Wichtigkeit des Ge-genstandes, als durch das Ansehen der Männer,welche an derselben Thcil genommen haben, allge-meines Interesse erregt hat.
Es hat sich so ziemlich allgemein die Ueber-zeugung gebildet, daß die Gefahr, den Rcchtszn-stand von Deutschland durch neue Gesetzbücher zuverschlimmern, nur in der Idee derjenigen beste-hen konnte, welche über ihrem Ideale von demEntwicklungsgänge und der Vollendung des Rechts
Es würde zu weit führen, wenn wir hier alle jeneSchriftsteller aufzeichnen wollte», welche seit des geist-reichen Schlosser's Zeit der Verbesserung des Rechts-zuständig von Deutschland auf dem Wege der Gesetz-gebung mit überzeugender Kraft das Wort geredethaben, während eben so geistreiche Männer überzeugtvon der Schwierigkeit, die innere Vortrefflichkeit deshergebrachten Rechtes, das sie in seinem ganzen Zu-sammenhange und bis zur Wurzel hin durchdrungenhaben, in ein neues Gesetzbuch zu übertragen, es fürwünschcnswerther erklärten, die äußern Mängel desbisherigen Rechtszustandes noch ferner zu ertragen,als zugleich mit diesen auch jenen, wie sse glauben,noch unerreichbaren Vorzug aufzugeben, undVerbesserung der Gesetzgebung als die gereifte Fruchthöherer Wissenschaftlichkeit von dem kommenden Zeit-alter abzuwarten.