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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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und darf so wenig still stehen, wie es einen Still-stand der Zeit gibt. Wo in den Gesetzen Mangelund Lücken sind, wo eine aus der Vorzeit über-kommene Rechtsvorschrift unpassend und drückendist, wo sich das Gesetz einer alten Rechtsthcorie an-geschlossen hat, welche neuere Untersuchungen alsunhaltbar ausgewiesen haben, wo die Philosophieunseres Zeitalters eine Gesetzcsvorschrift verwirft,zu deren Einführung den früheren Gesetzgeber seinephilosophischen und moralischen Ansichten veranlaßthaben, — dies Alles gibt sich so von selbst, undmahnt so laut und dringend um Abhülfe, daß eineRegierung entweder in Apathie versunken, oderhinter ihrem Zeitalter zurück geblieben sey» muß,wenn es ihr an Willen oder Fähigkeit fehlt, sol-chen Anforderungen der Gegenwart ein Genüge zuleisten.

Freilich mag das Eine Zeitalter nicht in demMaße, wie das andere die Fähigkeit besitzen, nebenden im Einzelnen vorzunehmenden Verbesserungenauch die gesammte Masse der Gesetze neu zu rcdi-giren und zu einem wohlgeordneten Ganzen abzu-runden; mit Einem Worte: alle geltenden Rechts-grundsätze zu einem in sich vollständigen Gesetz-buche zusammenzufassen; allein eines Thcils istunverkennbar die menschliche Erkenntniß nach allenRichtungen im Fortschreiten begriffen, und da we-nigstens seit Erfindung der Buchdruckerknnst Rück-schritte in Hinsicht auf Wissenschaft nnd wissenschaft-lichen Sinn nicht wohl mehr zu fürchten sind, soist auch anzunehmen, daß in der Regel dem gegen-wärtigen Zeitalter die Fähigkeit, Gesetze abzufassen.