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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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mit den Worten des jüngst verewigten Feuerbachzu reden: »Es ist heilige Sache jeder Staatsre-gierung (die grade auch darum auf so hoher Wartestehen), den Himmel über ihren Völkern, den Standseiner Gestirne, die an demselben aufgehenden Zei-chen sorgfältig zu beobachten, damit es ihr möglichwerde, der Zeit in ihren Geburtswehen sanft znHülfe zu kommen, den Bedürfnissen derselben nach«helfend oder zuvorkommend zn begegnen, und fried-lich vermittelnd zu verhindern, daß nicht etwa diealte Zeit mit einer neuen in allzuharten Kämpfenzusammenstoße. Mit ihren regen Lebenskrästen istdiese ihres Sieges stets im Voraus gewiß, undkommt langsam oder schnell, im Stillen oder mitGeräusch, im Kampf oder im Frieden doch immergewiß zum Ziele; denn sie schafft und zerstört nichtbloß menschlicher Weise, nach menschlichen Absichtenund mit menschlichen Kräften; sondern mit denunwiderstehlichen Kräften der Natur, nach demewigen Willen des großen Welt-Geistes, welchemder blinde Eigensinn schwacher Sterblichen ganzumsonst sich entgegen sträubt.«

In ewigem Wechsel entstehen und vergehendie Einrichtungen des bürgerlichen Lebens; ihreUmgestaltung muß mit dem Wechsel der Ansichtenund Begriffe gleichen Schritt halten. Nur Wenk»gcs ist in dem Gebiete des Denkens, was für denVerstand aller Zeitalter ^ was absolut wahrist; nur Weniges ist in den Verhältnissen des Le-bens, was nothwendig allen Zeitaltern angehört,was absolut gut und recht ist. Allen diesen Um-wandlungen muß die Gesetzgebung folgen; sie kann