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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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haben; wo nicht bei jeder Meinungsverschiedenheitvon der einen Seite das Geschrei: »Ucbelgcflnnte lRevolutionärs«! und von der andern die Losung:»Tpranncy! Scrvitismus!« erdröhnt; wo Mäßi-gung auch die Ertreme in den Meinungen zu einerbilligen Vermittlung führt, weil jeder Thcil ein»fleht, daß er auf alleinige Durchsetzung seinerAnfleht keinen Anspruch mache» kann; wo wederdie Regierung GewaltSschritte sich erlaubt, nochdas Volk im wilden Aufruhr gegen die Ordnungder Dinge sich empört; hingegen auch eine unbil-lige Maßregel der Regierung nicht gleich als eine^ Verschwörung gegen das Volkswohl verschrien,oder ein freimüthigcr Tadel der Regierungs-Hand-lungcn als Majestätsbcleidigung verlästert wird,wo aber alle Wohlgesinnten und Denkenden darinübereinstimmen, »daß Verbesserungen am Bestehen-den das unausgesetzte Ziel des gemeinsamen Strc«beus seyn müssen.«

Wenn Preußens Bürger mit Stolz sagen dür-fen , daß sie einem solchem Staate angehören;wenn sie es sich mit Selbstgefühl sagen dürfen,daß schon der gute Geist in ihrem Staate besserwirke, als anderwärts die guten Formen, sodürfen vorzüglich die preußischen Nhcinprovinzensich glücklich schätzen, welche mitten zwischen Auf-ruhr, Staatsumwälzungeu und Schreckenssccnenaller Art, sich einer glücklichen Ruhe unter demSchirm gesetzlicher Freiheit erfreuen.

Von der großen Revolution des vorigen Jahr-hunderts , die allcrwärts Wunden geschlagen undThränen gebracht, hat dieses Land mannichfal-