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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
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ist eine Erscheinung der neuesten Zeit, die aufdeutschem Boden gediehen ist: daß ganze Staa,ten und ihre Häupter zusammen treten, um EinGesetz, Ein Richter amt über sich gelten zulassen. Ja, es ist nicht zu verkennen, daß selberdas Völkerrecht, (welches als positives Gesetz darumnicht angesehen werden kann, weil es keinen Völ-kcrrichter gibt) in den Gesetzen der Humanität,welche über den größcrn, oder doch beachtenswcr-thcrn Theil des Erdballes hin überall Wurzel ge-schlagen und Kraft gewonnen, sich einen gegenUcbertrctungen sichernden Bürgen errungen hat;und wenn uns nicht das schöne Ideal mit der Hoff-nung auf Verwirklichung unmöglicher Dinge zau-berische Täuschungen vorspiegelt, so liegen in un-serm heutigen Völkerrechte bereits die rohen Uran-fänge eines allgemeinen Welt- oder Staaten-Gesetzes, welches alle Völker der Erde zu einemharmonisch zusammenwirkenden Vereine verbindenwird, der die Gesetze der Vernunft und die Ge-bote der Humanität in möglichster Reinheit denn was menschlich ist, ist nie ohne Fehlein Ausübung bringt.

Ob solches Ziel der Menschheit zu erreichen

Möge diese Aeußsrung zu keinen Mißdeutungen Vnlaßgeben! Ohne einein Pariser Demokratenbunde anzu-gehören. kann man den Gedanken hegen, daß mit derZeit ein weltbürgerliches Band alle Völker der Erdeumschlingen werde, daß die Prinzipien des Völkerrechtseine positive Sanktion erhalten werden, man von ste-hende» Heeren nichts mehr wissen und Kriege nurnoch als Erekntionsmaßregeln der Staaten - Be-schlüsse kennen werde!