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Die Ansprüche unserer Zeit an die bürgerliche Gesetzgebung in nächster Beziehung auf die bei der Gesetz-Revision für Rheinpreußen sich ergebenden Fragen
Entstehung
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zurück, von den chloren Trieben der Geselligkeitund der Liebe verdrängt, der Mensch fand sichfühlte sich wieder in denen, die durch die Bandedes Blutes zunächst an ihn gekettet sind. DasFamilienleben, der erste Schritt zur Cultur, führtezu dem zweiten ; größere Vereine erstanden, ganzeStämme und Völkerschaften trafen in Einem Ge-fühle zusammen; allmählig stehen ganze Nationenda, die in Einem Sinne leben, dieselben Gebrau-che und Gesetze befolgen, und deren Einheit in derRegel dadurch befestigt ist und Form gewonnenhat, daß der Wille eines Einzelnen, als lebendi-ges Gesetz gleichsam, die höchste Gültigkeit fürAlle hat daß sie einem Oberhaupte gehor-chen. Nicht mehr treten einzelne Menschen, ein-zelne Familien und Stämme gegeneinander auf,das Wohlbefinden des eigenen Ich durch Vernich-tung der fremden Eristcnz zu fördern strebend,sondern, was zu Einem Volke gehört, erkennt ge-genseitig gewisse Rechte an, so weit sie in dennoch rohen Geistern zum Bewußtseyn gekommensind. Allein nur eine dauernde, eine gewaltigeAnstrengung konnte die Menschen zur politischenGesellschaft erheben.

Erst in der politischen Gesellschaft aber kon nteder Mensch das werden, was er heute ist; erstwo ganze Massen zusammenwirkten, wo das, wasEiner ersann, eine Aussaat in der Seele von Tau-senden wurde, konnte die Menschheit sich aufschwin-gen zu der Culturstufe, auf welcher wir sie heuteerblicken. Betrachten wir den Cnltnrznstand ei-nes Fcucrlanderö, neben jenem eines Bewohners