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Zweiter Band (1833) F bis L
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Irland

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berbergung seiner Familie und seiner Kriegsmannen, sowie das Aufziehen seinerKinder, wurden ihm nicht als dem Eigenthümer der Landerei, sondern als demAnführer des Stammes gewahrt. Indem er aber sich der englischen Krone unter-wmf, und seinen Landbesitz in Lehn verwandeln ließ, wurde der König von Eng-land oberster Grundherr; er selbst besaß von nun an das Land nicht mehr kraft derWahl seines Stammes und als Repräsentant desselben, sondern kraft königlicherVerleihung, und seine Stammgenossen wurden aus freien Eigenthümern seineVasallen, die ihr Recht am Boden nur von seiner Verleihung abzuleiten hatten.Diese Veränderung ging von Heinrich II. an, jedoch zuerst sehr langsam vor sich,indem bis zu Heinrich VIII. nur ein Theil des Landes um die Hauptstadt (dasLand rvitbin tke pale) völlig unterworfen und auf englische Weise eingerichtet war.Sie war den Häuptlingen in ihren nächsten Folgen so vortheilhaft (und an dasEntferntere denken die Menschen so selten!), daß diese selbst gar wohl zufriedenwaren, englisches Lehnrecht anzunehmen. Die schlimmem Folgen zeigten sich erst,als solche englische Lehnleute sich zu Empörungen verleiten ließen und nach ihrerNiederlage ihr Land von der Krone wegen Felonie eingezogen wurde. Dabei ver-lor nicht nur die eigentliche Familie des Häuptlings ihr Recht, indem das Lehnnun an Andere, an königliche Beamte und Offiziere vergeben wurde, sondern derganze Stamm, die Masse des Volkes, die Landbauern wurden als bloße Zeitpäch-ter und Ainsleute (als Meier ohne Eigenthumsrecht) behandelt und von dem neuenLehnsinhaber nach Belieben fortgeschickt. Einige größere Lehen wurden auch woifür Rechnung der Krone eingezogen, zu Grafschaften gemacht, wie unter Philippund Marie aus den Besitzungen der O'Connor und O'Moore die Königs-Graf-schast und Königin-Grafschaft (Xing's (lount/ und Hueen's (lount^) entstandensind. Diese Art des Verfahrens veranlaßte viele Engländer ihr Glück in Irlandzu suchen; sie gingen in königlichen Diensten dahin, mit der Aussicht, bei vorkommenden Confiscationen ihren Theil an der Beute zu erhalten, thaten daheraber auch, was in ihren Kräften stand, um so viel irische Wilde als möglich war,zu Felonien zu nöthigen (durch ungerechte Bedrückung und Neckerei), oder unterdem Vorwand begangener Felonie des Ihrigen zu berauben. Die erste große Eonfiscation dieser Art betraf die Gerald's (jetzt Fitz-Gerald, Herzoge von Leinster)unter Heinrich VIII. und Shane O'Neil unter Elisabeth. Besonders zeichnete sichdurch Ungerechtigkeit und Grausamkeit der Statthalter Elisabeths Graf Grey(157882) aus, welcher eine große Zahl edler Irländer ohne^Proceß hinrichtenließ und ihre Güter einzog. Es kam zu einer fast allgemeinen Empörung der Jrlander, welche der Günstling der Königin, ungeachtet er bedeutende Streitkräftemitbrachte, nicht dämpfen konnte, die aber zu neuen Confiscationen geführt hatte,che sie gerade um die Zeit des Todes der Königin beigelegt wurde. Nun faßte Ja-kob I. den unglücklichen Gedanken, Irland förmlich zu colonisiren (zu bepflanzennannte man es), d. h. die irländischen Besitzer, Grundherren und Bauern ganzdurch englische Ansiedler zu ersetzen; es wurden eine Masse Güter, von den Fami-l'en O'Neil undO'Donnel allein 500,000 Morgen, eingezogen, theils wegen wah-rer oder auch nur erdichteter Verschwörungen, theils auch wegen bloßer Kanzleifeh-lu bei den frühern Lehnbriefen, wegen deren auch 500,000 Morgen ihren alten./ich"« entrissen wurden. Aus diesen Ländereien wurden neue Lehen zu 1000,. W und 2000 Morgen gebildet und mit gewissen Bedingungen verliehen, z. B.A Baronet mußte dem Könige drei Jahre lang 30 Mann stellen; wer 2000orgen erhielt, sollte ein Schloß mit Wall und Graben bauen. Irländer sollten^ nicht als Pachter und Zinsleute angenommen werden. Diese Bedrückungen,/kch auch die Religionsspaltungen mischten, hrachtm 1641 den Aufstandz^^Protesianten hervor,in welchem eine große Zahl derselben (Einige sagen,00y) ermordet wurden. Cromwell unterdrückte diesen Aufstand und gab fei-