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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
257
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Griechenland 257

ficielle Zeitung von Griechenland auffallenderweise nicht verhindert hatte. Dieeinzige officielie Depesche, welche in dieser Zeit dem Präsidenten von Seiten derBevollmächtigten durch die Residenten und zwar am Aug. mitgetheilt wurde,betraf einige im Ganzen unwesentliche Erläuterungen des Protokolls vom 3. Febr.in Bezug auf das Auswanderungsrecht der noch auf türkischem Grund und Bo-den heimischen Griechen und den Verkauf türkischer Staats- und Privatgüter imBereiche des griechischen Staats.

Daß die Conferenz anfangs entschlossen war, in den wesentlichsten Thei-len jenes Protokolls, namentlich in der Bestimmung der Grenzen und deindamit zusammenhängenden gegenseitigen Austausch der bereits festgesetzten Di-strikte, nichts zu ändern, beweist der Umstand, daß um dieselbe Zeit die von denvermittelnden Mächten zur Abgrenzung des griechischen Festlandes ernannten Be-vollmächtigten sich in Napoli sammelten, und von Seiten der Pforte zur Räumungvon Attika und Negroponte wenigstens Anstalten getroffen wurden, während siekein Bedenken trug, die ihr über die Inseln Kandia und Samos zugestandeneOberherrschaft selbst mit den Waffen geltend zu machen. Es war natürlich, daßman die Schwierigkeiten, welche der Verwirklichung der londoner Protokolle ent-gegenstanden, erst recht kennen lernte, als man ihre Ausführung mit Ernst zu be-treiben anfing; und dieses, vereint mit dem geringen Antheil, welchen damals übe>-haupt die vermittelnden Mächte an Griechenland nehmen konnten, brachte gleichanfangs in die Arbeiten der Grenzcommission eine solche Lauheit, daß man einegünstige Beendigung derselben nur erst in ferner Zukunft erwarten durfte. Je mehres der griechischen Regierung an Mitteln, an Geld und disponideln Truppenfehlte, Attika und Negroponte militairisch zu besetzen, und demgemäß neu zu orga-nischen, desto mehr zögerte die Pforte mir der Räumung; erst als die Ehefs derSeestationen der verbündeten Mächte sich ins Mittel schlugen, und die Küsten vonAttika besetzen ließen, setzte die Pforte im Nov. zur Räumung von Athen undNegroponte eine Frist von zwei Monaten fest, sodaß sie bis zum II). Jan.1831 vollendet sein sollte; allein später soll sie wenigstens im Geheimen wiederGegenbefehle ertheilt haben, welche um so leichter mit einem gewissen Scheine desRechts befolgt werden konnten, da auch von Seiten der griechischen Regierung beidem Verkaufe und Austausch der Ländereien Schwierigkeiten erhoben wurden, welchedem längern Verweilen der Türken einen willkommenen Vorwand leihen »lochten.Man schreibt die Schuld hiervon, vielleicht nicht mit Unrecht, jener falschen Po-litik des Präsidenten zu, der zufolge er die Ankäufe einflußreicher Fremden so vielals möglich zu verhindern gesucht haben soll. Bedeutende Ankäufe machten umdiese Zeit z. B. der Befehlshaber des britischen Geschwaders, Sir Pulteney Mal-colm, und die Herzogin von Piaeenza, in und um Athen. Namentlichwird berichtet, daß Kapodistrias den der Regierung von Seiten des türkischenBevollmächtigten, Hadschi Ismail Bey, gemachten Vorschlag, die Ländcreiender Türken nach einem sehr mäßigen Überschlagspreise in Masse anzukaufen,vorgeblich aus Mangel an Geld nicht angenommen habe. Der Verkauf imEinzelnen aber konnte schon deshalb nur langsam von statten gehen, weil vorherausgemittelt werden mußte, ob die Ansprüche der Verkaufer in der That rechtlichbegründet, und inwiefern die jetzt herrenlosen Grundstücke vormals wirklich Pri-vateigenthum, Staatsgut oder Vakuf-Güter, d. h. den Moscheen zugehörige Be-sitzungen, gewesen seien. Mißverständnisse, kleinliche und zeittödteude Erörterun-gen konnten hierbei kaum vermieden werden und brachten in das ganze Geschäft,vorzüglich auf Seiten der Käufer, bald eine unerwartete Lauheit, zumal da man indie Absichten und Plane der von der Regierung dazu ernannten Commission, anderen Spitze ein Freund des Präsidenten, Peruka, stand, gleich anfangs großesMistrauen setzte.

Conv.-Lex. der neuesten Zeit und Literatur. II. 17