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Zweiter Band (1833) F bis L
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242
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242 Griechenland

kung der Regierung auf die einzelnen Zweige der gesummten Volksthatigkeit be-dingt war, als von der freien ungehinderten Entwicklung der selbstthätig schaffen-den Kraft, welche im Volke lebte. Die Hauptquellen jenes Wohlstandes, Anbaudes Landes und Handel, bedurften ja nur Ordnung, Ruhe und gesetzlichen Schuhgegen gewaltsame Eingriffe, um für die Bedürfnisse sowol der einzelnen Familienund Gemeinden, als auch des Staates und der Regierung auf das Ergiebigste zustießen. Muß man auf der einen Seite zugeben, daß in dieser Beziehung der Prä-sident manches Zweckmäßige und Heilsame verfügte, so darf man doch auf der an-dern nicht die Misgriffe desselben verkennen, welche in ihren Folgen auf die Inter-essen der Nation den nachtheiligsten Einfluß hatten. Die Vorarbeiten zu einemneuen, mit Rücksicht auf die frühern Verfassungsurkunden zu entwerfendenStaatsgrundgesetze, welche nach Bestimmung des Nationalcongresses zu Argeseiner Commission des Senats übertragen worden waren, schritten so langsam vor-wärts, daß man im Februar 1860 noch nicht einmal darüber zum Resultate ge-langt war, ob das Stimmrecht der einzelnen Bürger allein vom Grundbesitze ab-hangig zu machen sei oder nicht. Man stieß bei den Verhandlungen über diese Fragefreilich auf besondere Schwierigkeiten, weil ihre Entscheidung von der Verfügungüber das herrenlose Land zu Gunsten unbegüterter Bürger abhing, welche manzwar beabsichtigte, für die man aber noch keine festen Grundsätze geltend zu machenwußte. Die Commission wandte sich deshalb an den Präsidenten, welcher seineMitwirkung jedoch nur auf eine klare Feststellung der dabei vorzüglich in Betrachtkommenden Fragen beschränkte, wodurch die Arbeiten der Commission zwar be-stimmtere Grundlagen bekamen, aber zugleich auch sehr in die Länge gezogen wur-den. Dagegen war die Ernennung von ordentlichen Civilgouverneurs, an derStelle der zeitherigen außerordentlichen Eommissairs (durch ein Decret des Präsi-denten vom 18. Febr. 1830), ein wesentlicher Fortschritt zur bessern Verwaltungder Provinzen, vorausgesetzt, daß die Regierung dabei mehr das Wohl des Lan-des als ihre eignen Zwecke vor Augen hatte. Am meisten blieb auch jetzt nochdie Organisation des Rechtswesens zurück, weil es gerade für diesen Zweig anMännern fehlte, welche bei so sehr verwickelten Verhältnissen eine durchgreifendeReform mit den verschiedenartigsten Interessen des Bestehenden zu verbinden ge-wußt hatten.

Die Früchte des neubelebten Ackerbaues mochte man bereits hie und da inkleinern Kreisen genießen; in weiterm Umfange konnten sie, ihrer Natur nach, nurerst mit den Iahren reifen. Schneller und mit sichtbarem Erfolge entwickelten sichdagegen Handel und Verkehr im Innern und nach Außen. Sank die Kriegsma-rine von Tag zu Tage tiefer, so war auf der andern Seite das Steigen der Han-delsmarine um so erfreulicher. Namentlich zeigte sich in einigen Häfen des Archi-pels, vor allen in Syra, wieder ein lebhafter Umsatz an Waaren und Capitalien;Geld kam in Umlauf und ein neuer Credit sing an sich zu bilden. Selbst mit Kon-stantinopel und nach dem schwarzen Meere hin knüpften griechische Kauffahm,vorzüglich seit dem Frieden zu Adrianopel, wieder Verbindungen an. Das einzigeHinderniß, das sie dabei fanden, war, daß sie noch nicht als einem selbständigenStaate angehörig betrachtet wurden. Sie mußten sich daher bei der Einfahrt in dieDardanellen unter den besondern Schutz einer der drei vermittelnden Mächte bege-ben, unter deren Flagge sie dann jede dieser zugestandene Anerkennung und Begün-stigung erhielten. Beseitigung dieser geringen Beschwerde war in Kurzem zu er-warten, da eine Deputation des griechischen Senats den russischen Botschafter beider Pforte, Herrn von Ribeaupierre, während seines kurzen Aufenthaltes zu Nau-plia im Januar 1830, um die Verwendung bei seinem Monarchen zu Gunsten derfreien Schissfahrl der griechischen Flagge auf dem schwarzen Meere gebeten hatte.In vemselben Monate bildete sich zu Sora die erste griechische Assecuranzgestil-

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