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Zweiter Band (1833) F bis L
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Götlmgen im Jahre 1831

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genblick ohne sichtbare Wirkung blieb, und wiewol noch ein Theil der Einwohner,vorzüglich der Studirenden, wiederholt ihren Entschluß erklarten, sich bis aufsÄußerste zu vertheidigen, auch die Truppen durch Proclamationen zu gewinnensuchten und, so viel es die Eile erlaubte, die Stadt in Vectheidigungsstand zu setzenbemüht waren, so stieg dennoch zu gleicher Zeit um so mehr die Ängstlichkeit unddie Besorgniß, vorzüglich bei den ältbrn Bürgern, als auch eine von Seiten derUniversität am 14. Jan. an den Herzog von Cambridge nach Hanover gesandteDeputation keinen sichtbaren Erfolg hatte, sondern nur von Seiten des Herzogssowol an die Bürger als an die Studirenden wiederholte Auffoderungen zu unbe-dingter Unterwerfung erfolgten. Vergebliche versuchten noch einige Exaltirte zu dengewaltsamsten Maßregeln anzuregen; als am 15. Jan. eine Proklamation desGenerals von dem Bussche aus Nörten bekannt ward, welche eine letzte zwölfstün-dige Frist zur Niederlcgung der Waffen und zur Rückkehr zum Gehorsam bewil-ligte, entstand 'Abfall und Spaltung; der Gemeinderath löste sich auf, mancheTheilnehmer entfernten sich, und noch an demselben Nachmittage begab sich eineaus Mitgliedern des bisherigen Gemeinderaths, des Magistrats und demselbenProfessor, der die Deputation nach Hanover begleitet, bestehende Sendung indas Hauptquartier des Generals von dem Bussche nach Nörten, um dort auf Be-dingungen zu capituliren. Diese Bedingungen: vollkommene Amnestie und Be-schrankung der Besatzung der Stadt auf das Bataillon des leichten Infanterieregi-ments, welches auch früher dieselbe gebildet, wurden jedoch von dem General ver-worfen, dagegen aber eine nochmalige äußerste Frist bis um 9 Uhr Morgens amnächsten Tage (den 16. Jan.) zur Unterwerfung festgesetzt. Noch am Abend tra-ten der Magistrat und die ordentlichen Behörden ganz und gar wieder in ihre ge-wohnte Thatigkeit, wer von den Anführern entfliehen konnte, entfloh, und amnächsten Morgen gegen 11 Uhr rückte das Observationscorps in die Stadt; derMagistrat aber erließ an demselben Tage an den General eine nochmalige Erklä-rung, worin er die völlige Unterwerfung der Stadt, sowie der General einenTagsbefehl am nächsten Tage an die Truppen, worin er ihnen seinen Dank fürdie Besitzung der widerspenstigen Stadt erklarte.

So endigte die Jnsurrection von Böttingen. Allerdings war in der Form arggefehlt, und Eigenmächtigkeiten waren begangen worden, zugleich abSr kann auchnicht geleugnet werden, daß wahrend dieser ganzen Bewegung die musterhaftesteOrdnung gehandhabt, die Sicherheit von Personen und Cigenthum sorgfaltig ge-schützt, gegen den Namen des Königs vor Allem die unbedingteste Ehrfurcht undAchtung bei jeder Gelegenheit bezeigt worden war. So mochten denn freilich woldie unmittelbar nach der Besetzung der Stadt ergriffenen Vorsichts- und Sicher-heitsmaßregeln, die starke Besatzung, die Schließung der Universität bis Osternund die Verfügung, daß die Studirenden bis auf wenige Ausnahmen die Stadtverlassen mußten, eine Maßregel, welche der bereits kränkelnden Universität einentödlichen Stoß versetzte, gar Manchem um so mehr unnöthig und unzweckmäßigerscheinen, je größer unmittelbar nach jenen Unruhen die Muthlosigkeit und dieNiedergeschlagenheit war. Diejenigen der Anführer und Haupttheilnehmer desAufstandes, welche sich durch die Flucht gerettet, was mit den mehrsten Studi-renden und Privatdoccnten der Fall war, wurden mit Steckbriefen verfolgt undzum Theil auf der Flucht selbst verhaftet, ein Schicksal, welches auch mehre vonDenen traf, welche zurückgeblieben waren, und großentheils alsbald nach Hano-ver und von dort nach Celle transportirt, wo einer Commission der dortigen Ju-stizkanzlei die Untersuchung gegen sie übertragen wurde. Verschiedene Bekannt-machungen der Regierung (4. und 19. Febr.) drohten zugleich mit den strengstenMaßregeln gegen ähnliche Bewegungen. Wo die Thatsachen einen so bestimmten,entschiedenen Charakter trugen, mochten die beruhigenden Äußerungen des Mi-

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