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Zweiter Band (1833) F bis L
Entstehung
Seite
129
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Garten - und Blumenvereine ? 29

seinSystem des römischen Ckvilrechts" heraus und begann 1830 eine Zeitschrift:Beitrage zur Revision der preußischen Gesetzgebung", die aber 1832 aufhörte.In allen diesen Arbeiten zeigte er eine seltene Gewandtheit des Geistes, Reich-thum der Ideen und tapfere Gesinnung. Seine bedeutendste Wirksamkeit aberübte er durch seine Vorlesungen aus, die bald allgemeine Aufmerksamkeit er-weckten und denen er unausgesetzt die beharrlichste Sorgfalt widmete. Reisennach München und Wien, 1830 nach Paris und 1831 nach England und Schott-land hielten ihn mit der gelehrten Welt wie mit den großen Ereignissen der politi-schen in lebendiger Beziehung. Die freimüthige Kühnheit seiner Vortrage und dieergreifende Warme seiner Darstellung bewirkten, besonders in der letztern Zeit, ei-nen Zusammenfluß von Zuhörern, wie bisher in Berlin noch niemals stattgefun-den. Dem geistreichen und muthigen Redner, der sich in Wort und Schrift rück-haltlos und über die entzündlichsten Gegenstande zu äußern pflegt, hat es nicht anöffentlichen und heimlichen Feinden gefehlt, und oft hat man seine Äußerungenzu verketzern gesucht; allein niemals konnte es gelingen, seine zwar liberalen, aberauch echt realistischen, dem Recht und der Moral huldigenden Ansichten undGrundsatze im Fehl zu finden. Mit allen Eigenschaften, auch den äußern, einesRedners trefflich begabt und zum Streite stets ausgerüstet, ist er doch von demVorwurfe frei, die Sache jemals der Form aufzuopfern, und gewinnt durch ver-söhnliche, menschenfreundliche Gutmüthigkcit und untadelige Rechtschassenheit imbürgerlichen Leben leicht auch Diejenigen zu Freunden, denen er sich in der Wis-senschaft durch seine scharfe Polemik als gefährlicher Gegner gezeigt. Die Ein-leitung zu seinenVorlesungen über die Geschichte der letzten fünfzig Jahre" liefertder vierte Jahrgang (1833) von Raumer'sHistorisches Taschenbuch".

Garten- und Blumenvereine, die jetzt fast in allen Ländern eu-ropäischer Gesittung sich bilden, kann man als ein erfreuliches Zeichen des Friedensund der fortschreitenden Humanität betrachten, die nicht dulden mag, daß einewüste Stelle die Trägheit der Menschen, eine verkümmerte Pflanze die Unachtsam-keit anklage. Die Beeiferung, mit welcher der von England ausgegangene Ge-danke zur Bildung solcher Vereine, getrennt von der Landwirthschaft im Allgemei-nen, aufgegriffen wurde, ist ein Lobspruch für die Wissenschaftlichkeit unsererTage, die den Bund zwischen Gewerbe und Spekulation, zwischen Technik undTheorie sich zur preiswürdigen Aufgabe gestellt hat, die das Alte in der Kunst zuverbessern und das Neue richtig zu würdigen sich fortwährend angelegen sein läßt.Eine solche Richtung des Geistes, welche die höchsten Probleme der Wissenschaftin die Sphäre der Gemeinnützigkeit überzuführen bemüht ist und auch das anschei-nend rein Handwerksmäßige der Prüfung durch die schulgerechten Theoretiker nichtunwerth hält, war längst schon in England begünstigt durch die Einrichtungen ders bürgerlichen Gesellschaft. Daß die Horticultur von dieser Richtung nicht ausge-^ schlössen bleiben konnte, hatte seinen Grund in der Liebe der Engländer zur Gar-) tenpflege, die seit mehr als einem Jahrhundert als eine Nationalsache behandeltund mit zu den Gründen gerechnet wird, warum sie auf ihr Vaterland stolz sind.Milde Winter und durch die feuchte Seeluft gemäßigte Sommer fördern auf denbritischen Inseln, die ihre Lage vor plötzlichen Kriegsüberfällen sicher stellt, dieVegetation, und allgemein verbreiteter Wohlstand, sowie die zu einem nationalenBedürfnisse gewordenen Reisen haben die Liebe zu Gartenanlagen begründet, dieohnehin in der Feldwirthschaft mit ihren Heckeneinfriedigungen und in der Forst-« k pflege fortwährende Anregung findet. Gartenkunst nannten daher gerechte Eng-K lander seit mehr als einem Jahrhundert als die einzige Kunst, wodurch sie es dems»" übrigen Europa zuvorthäten, gestanden jedoch zu, daß lange Zeit andere Nationensie darin Übertrossen haben; denn es darf nicht vergessen werden, daß noch zu Hein-richs Vlll. Zeit jedes Gericht Kirschen oder Erbsen, womit der Tisch eines Alder-^ Conv.-Lcx. der neuesten Zeit und Literatur. II. 9