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habt haben; sie steht mit der Zeitund andern zugleich vorhandenenIlmständen in Verbindung; sie hatendlich ihre Folgen. So muß auchein Satz der Vernunft seine Gründehaben, ans bcnen er begreiflich wird;es müssen andre Wahrheiten zuvorerkannt gewesen seyn, ehe er hat kön-nen erkannt werden; er muß gewisseFolgen haben. Ist der Satz unstrei-tig wahr, so müssen alle die, welcheihm entgegen stehen, falsch seyn; al-le die aber, welche er voraussetzt,wahr.
Wenn also die deutlichen Begriffevon dem ZukjeÄo und prnellioutodes Hauptsatzes entweder fehlen, odernicht ausführlich genug sind, die Sa-che zu beweisen; oder wenn in einergeschehenen Sache nichts widerspre-chendes ist, wenn sie nicht kann ge-leugnet werden, um einen Beklagtenzu retten; wenn sein Charakter nichtszu seiner Vertheidigung an die Handgicbt: so muß man alsdcnn anfalleDinge acht haben, die mit der Haupt-sache in irgend einer Verbindung ste-hen, oder eine Beziehung auf siehaben.
Wir wollen demnach in einer Fra-ge, die von Vernuuftschlnssen ab-hangt, setzen, man wolle erweisen,daß eine begangeneThat nicht gegendie Gesetze streite, und man habe sichvergeblich bemüht, in der Natur derHandlung, und in dem Sinn der Ge-setze, etwas zur Entschuldigung zucntdeken, so wird man auf andreSachen, worauf die Gesetze oder dieHandlung sich beziehen, denken müs-sen. Man beweist z.E. daß die Hand-lung einerlei) ist, mit einer andernbekannten, welche jedermann für un-schuldig und rechtmäßig gehalten hat,Oder man beweist aus -Beyspiclcn,daß das Gesetz auf eine gewisse Weisemüsse verstanden werden, und zeigetdaraus, daß es auf den Fall, wo-von geredet wird, nicht gehe. Mankann bisweilen auch aus den offenbar
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schlimmen Folgen, die ein Gesetz habenmüßte, wenn es aufgewisse Weise ver-standen würde, zeigen, daß es auf denvorhabenden Fall nicht gehe.
Eben so geht es mit Begebenheiten.Man beweist, daß der Beklagte da-mals, als sie geschehen, an einementlegenen Ort gewesen; daß er un-mittelbar vorher, odernachhcr, Sa-chen gethan, wodurch diejenige, derman ihn beschuldiget, unmöglich,oder höchst unwahrscheinlich wird.
('-) Zu diesem, und den.Heyden vor-hergehenden Artikeln, können benutzt wer-den: l )o ciiiberenci» srgnmcnror. rlle.ror. s logieis, eltuöl. l'unl. Ooering,Vir. 171Z .4. —- Von der Form, Wahl,Verbindung und Ordnung der Beweisehandelt das gtc Buch der llrinc!peo>,ourlo leKure ciez Visceurs, llsr. 175z. Z.
— Von dem Vortrage und Führung derBeweise, Battcux, in s .Loursäo dürrer.B. 4. S.;6 der Ramlcrschen Uebers. —Lawson, in der orten s. Vorlcs. über dieBeredsamkeit, TH.2. S.-c>6 d. Uebers.—Pricstley in der 7ten und 8ten s. Vorles.über Redekunst und Kritik, S. 42. d. ll.
— Auch gehört noch das qte — 6teKap.des itcn Bandes dcr?d!Iob. ob llkec.dcsG. Campbell, S .y5U.f. Oonä. 1776.8.hieher, in welchen Ob rllo Idclsrionrvkiclr Llvguencc ireoro ro d,ogic snäOromrrrsr; ob rlie äiibercrrc t'ourcesob Lvillcnec, ouci rko cliilerenr lud»jeölz, ro evkicll rde^ ore rebpcblivel^gstzprell ; sull ob cdo dlarure snä visob rbie bcllolsldic T^rc ob bjlllogi^ruA
enthalten ist. --
Bewundrung,
(Schöne Künste.)
Eine lebhaste Empfindung der See-le, die aus Betrachtung einer Sacheentsteht, welche unsre Erwartungübertrifft. Man wird finden, daßbcy der Bewundrung immer ein Be-streben des Geistes ist, die Gründe
der