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1 (1792) [A - D]
Entstehung
Seite
393
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Bew

den Erkenntniß fühlbar genug ma-chen kann. Hauptsächlich aber un-terscheidet er sich durch die Erweite-rung seiner Sätze und durch die Art,die Begriffe festzusetzen. Der Philo-soph begnügt sich, jeden der drcySätze seiner Vernunstschlüffe kurz undbestimmt durch das Subjekt und dasPrädicat auszudeuten. Der Rednerdenkt den Satz auf mehrere Arten,durch Umschreibung und durch Er-weiterung aus; er wiederholt ihn mitandern Worten und in andern Wen-dungen: ersucht ihn nicht nur demVerstand, sondern so viel möglichauch der Einbildungskraft und demGefühl einzuprägen. In Entwlk-lung der Begriffe bleibt der Rednerbei) dem Zusammengesetzten stehen,wo der Philosoph alles, bis auf dasEinfache, zergliedert: eine Beschrei-bung, ein Gemähld, ein Beyspicl,oder ein Bild dienet ihm statt einerErklärung, wenn nur der Begriff da-durch einen großen Grad der Klar-heit bekommt. Der Philosoph be-gnüget sich mit einem Beweisgrundzur Bestätigung eines Satzes, erscheinet gegen seine Zuhörer ganzgleichgültig zu scpu; der Redner führtmehrere an, um das ganze Gcmüthvon der Wahrheit der Sache einzu-nehmen; ihm ist daran gelegen, daßseine Zuhörer so lange bcy jeder Sa-che verweilen, bis sie sich mit allermöglichen Kraft dem Gcmüthc ein-geprägt hat. Er läßt kein Mittelunversucht, der Wahrheit neue Kraftzu geben, und fügct einen patheti-schen Beweis hinzu. Dieser bestehtdarum, daß in dem Zuhörer solcheLeidenschaften crwckt werden, diefür den Schluß sprechen; Mitlei-den mit dem Beklagten, Zorn ge-gen den Ankläger w. So macht eraus einem Vernunftschluß, den derPhilosoph in einem Athcm vor-bringt, eine lange Rede, in wel-cher wechsclsweise Verstand, Ein-bildungskraft und Empfindung für

Bew zyz

die Wahrheit der Sachen interefsirtwerden.

Beweisgründe.

Aigcsiandcnc oder offenbare Wahr-heiten, aus welchen der Beweis an-drer, in Zweifel gezogener, Wahr-heiten hergeleitet oder wahrscheinlichgemacht wird. Wenn in einer Klag-sache jemand eines Diebstahls be-schuldiget wird, und der Anklagerdie Wahrheit der Beschuldigung da-mit erweisen will, daß der Beklagteseit der Zeit des geschehenen Dieb-stahls reich ist, da er sonst arm ge-wesen, so ist diese schnelle Verände-rung der Armuth in Reichthum derGrund des Beweises. Die Erfin-dung der Beweisgründe ist ein wich-tiger Thcil der Beredsamkeit: des-wegen haben auch die alten Lehrerder Redner, besonders Aristotelesund Cicero, wcitläuftig von dieserSache geschrieben.

Die Erfindung der Beweisgründewird dadurch sehr erleichtert, daßman dem Redner die Quellen anzei-get, aus welchen in verschiedenenFällen die Beweisgründe zu schöpfensind.

Es giebt überhaupt zwei) Wege,eine Sache zu erweisen: die Er-fahrung, und die Vernunstschlüffe.Beweise durch Vernunstschlüffe nenn-ten die Alten überlegte, durch Kunstgeführte Beweise, da sie die, welcheaus der Erfahrung genommen wer-den, unkcmstlicke hießen. Diese sindZeugnisse, Documcnte und Schrif-ten. Die Quellen der andern sindmannigfaltig, und bedürfen einernähern Erforschung.

Es gicbr ebenfalls zwei) Haupt-wcge, eine Sache vernunftmäßig zubeweisen: ein gerader, der ohne alleUmschweife zum Zwek führet, und einUmweg, welcher vorher auf andereWahrheiten leitet, vondcncn! ernachein gerader Weg zu derjenigen hin-

Bb 5 führt,