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1 (1792) [A - D]
Entstehung
Seite
391
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schlösse nach ihren mannigfaltigenFormen und Gestalten. JcdeRcde,oder ein Theil derselben, darinn derBeweis einer Sache ausgeführt wird,muß sich in einen Vernunftschluß auf-lösen lassen, der, wenn der Rednergründlich gewesen ist, sowol in derMaterie, als in der Form seine dol-lige Richtigkeit habe. Nun gicbt es,wie bekannt, ungemein viel Artensolcher Vcrnunftschlüsse, deren jederseine eigene Form und Gestalt hat.DerRcdnermuß.diejenige zu wählenwissen, die der besondern Beschaffen-heit seiner Materie am gemäßcstenund zugleich für seine Zuhörer dieeinleuchtendste ist. Der Philosophsieht in der Wahl der Beweisart aufKürze und Deutlichkeit, der Redneraber auf Klarheit und. Sinnlichkeit.

Also ist der Grundriß einer jedenAbhandlung der beweisenden Rede,oder eines Hauptthcils derselben,allemal ein Vernunftschluß von dreyoder von zwey Sätzen. Diesen zuerfinden ist die erste Arbeit des Red-ners. Wenn Cicero gegen den Caci-lius beweisen will, daß er und nichtdieser zum Anklager des Verres müssebestellt werden, so macht er diesenVernunftschluß.Wen der Belei-digte zum Ankläger seines Feindeshaben will, der muß ihm auch ge-geben werden. Nun verlangen dieEinwohner Siciliens mich und kei-nen andern: also muß ich die Klagegegen den Verres führen." Dererste Theil der Rede ist eine Ausfüh-rung dieses Vernunftschlusses, undso verhält es sich mit jeder beweisen-den Rede.

Da es unendlich weitläuftig seynwürde, Regeln für die Wahl jederbesondern Form der Vernunftschlüssezu suchen, so begnügen wir uns, diezwei) Hauptarten der Beweise näherzu betrachten, und das Wesentlichste,was der Redner dabei) zu bedenkenhat, anzuführen.

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Die zwey Hauptartcn der Beweisesind die, welche Cicero mit dem Na-men lnüulstio und ll»tioLmatio be-zeichnet *). Die erstere besteht darinn,daß man aus ähnlichen Fallen schließt;die andere schließt aus der nothwen-digcn Verbindung der Begriffe.

Die InSucrion besteht also darinn,daß man für die Wahrheit, welcheman beweisen will, Fälle aussucht,in welchen dieselbe ganz unzweifel-haft und offenbar ist, hernach ausdiesen besondern Fällen entweder ei-nen allgemeinen, oder auf einen an-dern besondern, jenen ähnlichen Fall,passenden Schluß macht. Derglei-chen ist dieses:

Wenn ein junger Mensch von ei-n emFlötenspieler in seiner Kunst sounterrichtet worden ist, daß er schonsehr gut gespielet hat, hernach abervon einem schlechten Spieler wiederverdorben worden ist: kann mandenn die Schuld, daß er schlechtspielt, auf den ersten Meister legen?

Keineswcges.' Oder wenn einHof meister seinem Untergebenen gu-te und bescheidene Sitten ange- wohnt hat, dieser aber sich hernachdurch andere wieder zu schlechtenund groben Sitten hat verführenlassen, wird man dieser Sitten hal-ber den ersten Hofmeister beschuldi-gen? Gewiß nicht. So wirdman auch dcmSokrates dicSchuldnicht beymcssen können, daß dieJünglinge, denen er Lust zur'Tu-gend gemacht hat, nachher von an-dcrn verführet worden Diesesist die Bewcisart, deren sich Sokra-tes mit so glüklichem Erfolg bedienthat. Ihr größter Vortheil bestehtdarinn, daß sie die Erkenntniß der'Wahrheit in ein Gefühl derselbenverwandelt. Sic schikt sich sowol

Vb 4 für

*) Omni? iximr rzrinclnzuo sm per in-<i»-?io?icn! troHimile ell, sur per ratio»cinationem. cie Iirvenr. I.. I.

") S. Kenophons tNemor. Laer, l-, I.