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1 (1792) [A - D]
Entstehung
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381
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B e s

oder stükweise bewiesen. Keine vonden besondcrn Abhandlungen der Re-de beweist ihn ganz, oder hinläng-lich. Nur alle besondere Thcile der-selben, in eine einzige Hauptvorstel-lung gesammelt, machen den Haupt-satz nebst dessen Beweis aus. Da-her ist klar, daß der Beschluß daswesentlichste Srük dcrRede sei). Oh-ne ihn ist sie wie ein Vernunftschluß,dem der Hintersatz fehlt.

Hieraus laßt sich überhaupt ab-nehmen, wie der Beschluß jeder Re-de müsse beschassen seyn. Er mußeiner Landcharte gleichen, welche ineinem kleinen Raitm alle die Landerund Oerter, wodurch man auf einerlangen Reise gekommen ist, jedesnach seiner Lage und Verbindung,dem Auge auf einmal darstellt. Li-cero verlanget in dem Beschluß einergerichtlichen Rede drei) Dinge, dieer enumei ationem, inäi^nstionem,oonguelkionem nennt, oder die kur-ze Wicdcrhohlung der Beweise, dieVermehrung ihrer Wichtigkeit durchdie Vcrabscheuung dessen, was derGegcnrheil verlangt, und die Klageüber die Ungerechtigkeit desselben.

Der pathetische Thcil, oder diezwcy letztern, durften vor den athe-nieusischen Gerichten nicht vorkom-men. Die Richter sollten dlos un-terrichtet und nicht gerührt werden.Daher wurden eigene Herolde bestellt,die den Redner schweigen hießen, sobald er ins Pathetische verfiel. Auseben dieser Ursache saßen die Nichterdes Areopagus im Finstern, weilsie sich durch die klagliche Gebehrdender Beklagten nicht wollten von derUnparrheiligkeit abreißen lassen.

Davon wird, unter mchrcm, indemqtcn Buche der tzrincipez puur ls letku-re cles vrsrcui-z und in der zotenVorlesung des Blair On Ukec. snä Uel-les Ueccers. B. 2. S. 290 der Qliatt-cmsg. gehandelt.-

Bes züt

Beschreibung.

(Beredsamkeit; Dichtkunst.)

Eine besondere Gattung der Rede,wodurch die Beschaffenheit einer Sa-che umständlich angezcigct wird. Eskommen sowol in der Beredsamkeit,als in der Dichtkunst Falle, Sachenzu beschreiben, vor, wo die Beschrei-bungen wichtig sind, und wol über-legt werden müssen. Daher pflegendie Lehrer der Redner und der Dich-ter die Beschreibung, als eine zurKunst gehörige Sache, in besondereBetrachtung zu nehmen.

Die Beschreibung betrifft entwe-der die allgemeine Beschaffenheit ei-ner Gattung, oder die besondere Be-schaffenheit eines cinzelcn Dinges.Im ersten Fall vertritt sie die Stelleeiner Erklärung, im andern Fall istsie ein Gcmähldc, wodurch wir dieBeschaffenheit einer geschehenen oderwürklich vorhandenen Sache erken-nen.

Die ersterc Art der Beschreibungkommt in solchen Reden vor, woman aus allgemeinen Begriffen be-weisen, oder den Zuhörer durchSchlüsse überzeugen will. JederBeweis über die Beschaffenheit einerSache muß nothwendig aus allge-meinen Begriffen hergeleitet werden.Wer von einer Handlung beweisenwill, daß sie gerecht oder ungerechtsei), muß den Beweis aus der Naturder Gerechtigkeit hernehmen. DerPhilosoph bestimmt die allgemeineNatur der Sache durch Erklärungen.Diese schiken sich selten für den Red-ner , er giebt sie durch Beschreibun-gen zn erkennen. Die Erklärunggiebt das Wesen der Sache zu erken-nen; die Beschreibung aber legt vondcni Wesen der Sache nur so viel anden Tag, als in dem Falle, wo siegebraucht wird, nöthig ist. Dahersagt Cicero: Vocsduli kententis,hreviter et utilitsteiu csulse sc-aommoäste, äoscribetur. Von die-ser