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einem ausschweifenden Jüngling bei-nahe einen Heiligen gemacht *). Sokann ein wahrhaftig beredter Mannnicht blos Entschließungen crweken,sondern zugleich antreibende Kräftezur Ausführung derselben in das Ge-müts legen. Die Beredsamkeit desUmganges, die Sokrates in einemso hohen Grad besaß, ist so wichtig,als die, die in öffentlichen Versamm-lungen erscheint, oder in öffentli-chen Schriften spricht. Deswegensollte sie, wie in Sparta, ein Au-genmerk bey der Erziehung seyn. Essind unzahlige Gelegenheiten, wosie höchst wichtig ist: und wo ist derMensch, der nicht täglich nöthig hat-te, andern etwas zu berichten, oderetwas begreiflich zu machen, oder sievon irrigen auf richtigere Gedankenzu bringen, oder sie zu etwas, zu be-reden , oder gute Gesinnungen in ih-nen zu crwckcn, oder Leidenschaftenzu besänftigen? Nur die wahre Be-redsamkeit kann dieses thun.
Aus diesen Betrachtungen erhelletnun, daß ein weiser Gesetzgeber fürdie Aufnahme dieser wichtigen Kunstüberhaupt, und für die gute Anwen-dung derselben, niemals gleichgültigseyn wird. Alle schönen Künste sindeinem Staat nützlich, diese allein istnothwcndig, wenn ein Volk nicht inder Barbarcy bleiben, oder wiederdahin versinken soll. „Warum gebenjpvir uns doch so viel Mühe," (sagtein größer Dichter) „alle Künste als„nothwcndigc Dinge zu lernen, und„versäumen die Kunst der Ueberrc-„dung, als die einzige Führerin der„Menschen »*) ?" Welchem Regeutender Flor oder der Verfall, der Ge-brauch oder Mißbrauch der Bered-samkeit gleichgültig ist, dem ist auchdie Wolfahrt seines Volks gleich-gültig ; er ist gewiß nicht der Vaterseines Landes, sondern höchstens einHirtc, der eine Heerde weidet, um
*) S. biv!;. l.acic> in Zocr. L.V.
Lurix. inLecuba v«rt. ziz.leg.
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Nutzen und Einkünfte von derselbenzu haben: er hat weder den Vorsatz,sein Volk verständig und gesittet zusehen, noch den Willen, dasselbe gutzu regieren.
Nach der gegenwärtigen Lage derSachen sind nur wenige Staaten,die zu den Geschäfften der Regierungöffentlich austretende Redner nöthighätten. Aber welcher Gesetzgeberhat nicht nöthig, bisweilen durchSchriften mit seinem Volke zu reden?Wo ist ein gesittetes Volk, bey deinnicht wenigstens in sittlichen Ange-legenheiten öffentliche Redner ausBeruf auftreten, oder öffentlicheSchriftsteller ohne Beruf erscheinen?Dem Gesetzgeber, der nicht ein Ty-rann ist, muß daran gelegen seyn,daß sein Volk von der Nothwendig-kcit und dem Nutzen seiner Verord-nungen, seiner Befehle, seiner Ver-anstaltungen, seiner Foderungenüberzeuget werde. Auch die unum-schränkteste Gewalt kann durch Er-wckung der Furcht nicht allemal zuihrem Zwek kommen, der in vielenFällen nur durch den freycn Willendes Volks erreicht wird. Dieserkann blos durch Ueberredunz erhal-ten werden. Dem Regenten aber,der nach dem glänzenden Ruhm, einVater und Wohlthäter der Völker zuseyn, strebt, ist auch daran gelegen,daß alle öffentliche, berufene und un-berufene Lehrer des Volks, von derwahren Beredsamkeit unterstützt wer-den. Nur alsdenn können sie denvorthcilhaftcsien Einfluß auf denCharakter des ganzen Volks haben.Eigentlich sind sie es nur, durch diedie Vernunft ausgebreitet, die Fin-sterniß der Unwissenheit vertrieben,der Unflat des Aberglaubens vertil-get, und das sittliche Gefühl von je-dem Guten in den Gemüthern regegemacht wird.
Daß man die Beredsamkeit vonden meisten Gerichtshöfen abgewie-sen hat, dagegen läßt sich mit Recht
nichts