v schlugen. Ist sie kleiner, so brennt eö in der inner e n--Stadt, ist sie größer, in der Vorstadt, oder am Glacis.»Dann, und überhaupt bcy allen Fällen im Innere»»der Stadt, wo die Thürmer sich mit dem bloßen Au-»gcnmaße nicht ganz znrecht finden können, wird ih-»nen das Toposcop dazu dienen, das Sradtthor zu»erfahren, gegen welches hin daS Feuer ist, und das auf»der ersten Zeile jeder Seite der Register bemerkt ist.«
»Des Toposcopes zur Anzeige nicht bedienen»können sich die Thürmer serner in allen jenen Fällen, wo» sie ans der Stelle schon m it freye m Auge den Ort der» FeuerSbrnnst genau bestimmen können, waS bei) ihrer gro-»ßen Ortskenntniß z. B. in den Vorstädten hänfig Statt fin-»den wird. Dann haben sie nach den oben, am Ende der»allgemeinen Vorschriften, für Feuer in der inneren Stadt»gegebenen Regeln sich zu verhalten, den Schlag mit der»Viertelglocke ausgenommen, der nur bei) Feuern im Jn-» nern der Stadt zu machen ist.«
»In diesen Regeln heißt es, daß die Thürmer für daS»zu gebende Sturmzeichen sich an die Richtungslinie zu hal-»ten haben, welche auf den Untersatz Steinen verzeichnet,»und zwischen denen die Anzahl Streiche bemerkt ist, wel-sche man zu geben hat. Sollte ein Feuer gerade in der»Richtung einer solchen Linie liegen, und also ein Zwei-»fel darüber entstehen, ob man das vorhergehende oder»das folgende Sturmzeichen zu geben hat, so haben die»Thürmer das Instrument aufzustellen, das Fernrohr auf»das Feuer zu richten, und mit der größeren der beydcn»abgelesenen Zahlen die Seite deS gehörigen Registers auf-»zuschlagen, ans welcher sie dann ganz unten eine Ziffer»finden, die bis Anzahl der zu machenden Schläge angibt.«
»Bey Feuern, die zur NachtSzeit ausbrechen, hat der»eine Thurmwärter die Lampe anzuzünden, während der