LXXII
EINLEITUNG.
4 gr. sogleich x gr. oder anstatt vi gr. und des von späterer Hand hinzugesetzten dt. totum eben-falls x gr. eingesetzt worden ist. Doch hat es Petrus Seehausen hinsichtlich von Zusätzen und derAngabe von academischen oder geistlichen Würden im Ganzen genauer als sein Vorgänger genommen.
Es konnte die Frage aufgeworfen werden, ob die Abschriften des Johannes von Brieg undPetrus Seehausen zur Herstellung des Textes der Ausgabe überhaupt zu verwenden waren. Sie mußtebejaht werden, nicht nur weil in A" Nachträge gemacht worden sind, die sich in A' nicht finden, sondernauch weil Johannes von Brieg und Petrus Seehausen manchen Namen, der jetzt in A' durch den häu-figen Gebrauch unleserlich geworden ist, noch deutlich lesen konnten, und weil ihnen auch dieser oderjener Name bekannt war und sie ihm daher eine Form gaben, in der er uns auch erkennbarer ist alsin der Form, die A' aufweist. Völlig überflüssig wäre es aber gewesen, alle abweichenden Lesartenaus A" in die Ausgabe aufzunehmen und diese dergestalt mit einem nutzlosen Ballast zu beschweren.Nur diejenigen Abweichungen habe ich angeführt, die das Bild des Namens wesentlich verändernoder ein sprachliches Interesse haben.
Im S. 1445 trug Johannes Salista gleichzeitig die Inscriptionen in beide Matrikeln ein, undvon S. 1456 an wurde diese zweifache Eintragung Kegel, wenn auch, wie wir oben sahen, in A'einzelne Semester gänzlich ausfielen, andere erst später durch Abschrift aus A" ergänzt wurden. AlsAbschriften ergeben sich mit größter Wahrscheinlichkeit in A' W. 1458, S. 1466, W. 1470, S. undW. 1474, S. und W. 1475, S. 1492, W. 1495, W. 1496, W. 1497, S. 1499, S. und W. 1501, W. 1519.In A" stoßen wir auf Abschriften aus A' im S. und W. 1521 und im W. 1525. Endlich bietet auchB' im S. 1555 eine Abschrift aus B". Verschiedene Hände zeigen, ohne daß sich der Erweis bringenläßt, daß dabei eine der Handschriften der anderen als Vorlage gedient hat, eine Reihe vonSemestern, z. B. S. und W. 1513, W. 1515, S. 1520, W. 1522, W. 1523, S. 1531, S. 1533. Bei diesenSemestern ist vielleicht anzunehmen, daß beide Eintragungen auf die Schedä mit den ersten Nieder-schriften unmittelbar zurückgehen. Hier und da liegen, wie es scheint, die Einzeichnungen zeitlichaus einander. So schrieb Johannes Scheurlin (S. 1458) in A" als Licenciat, in A' als doctor decre-torum ein. Auch hier finden sich mannichfache Abweichungen in der Orthographie der Namen undauch Kürzungen, auch hier sind Namen bald in der einen, bald in der anderen Handschrift aus-gelassen worden, dient bald die eine oder andere Matrikel den späteren Rectoren zu Nachträgen vonGebührenzahlungen, Namen und gelegentlichen Bemerkungen, so daß die Ausgabe beide Codicesgleichmäßig berücksichtigen mußte.
In allen den Fällen, wo die eine Handschrift sich als Kopie der anderen erweist, ist genaunach den Grundsätzen verfahren worden, die bei den älteren von Johannes von Brieg und PetrusSeehausen abgeschriebenen Theilen der Matrikel Anwendung gefunden haben. Da wo zwei gleich-zeitige von einander unabhängige Aufzeichnungen vorliegen, sei es, daß sie beide von dem Rectorgemacht wurden, sei es, daß der Rector die eine von beiden einem Schreiber überließ, habe ich michin der Regel an die Handschrift des Rectors, wenn sich diese mit Sicherheit erkennen ließ, gehalten.In einzelnen Fällen gab die bessere Erhaltung der Schriftzüge und die größere Lesbarkeit die Ent-scheidung. Die Varianten sind hier in größerer Menge als dort angeführt, wo die eine Handschriftnichts als eine Kopie der anderen war. Doch habe ich auch hier alles Unwesentliche anzuführenunterlassen.
Bei den in Cursive wiedergegebenen Nachträgen ist, sei es, daß sie in den Text oder in dieNoten aufgenommen worden sind, stets die Handschrift angegeben, in der sie sich finden. Enthaltenbeide Handschriften die Nachträge, so habe ich in der Regel die Angabe der Handschriften als über-flüssig weggelassen.
Zum Schlüsse bemerke ich noch, daß bereits Joh. Jak. Vogel von der Matrikel eine Abschriftanfertigte, die sich jetzt in der Stadtbibliothek zu Leipzig befindet 172 ). Die Hoffnung, die ich hegte,
166 ) Rep. VI. 1G, Papierhandschrift 35 cm hoch, 21 cm breit. Sie führt auf 53G Blättern, die in zwei Columnenbeschrieben worden sind, bis zum Ende des zweiten Matrikelbandes. Bl. 301—356 sind unbeschrieben geblieben.