EINLEITUNG.
I. Die Handschriften nnd ihre Ausstattung. 1. Die Codices A' und A", B' und B".Zu den ersten Aufgaben jeder neu errichteten Hochschule gehörte es, wie die Gesetze zu entwerfen,die die Grundlage eines friedlichen und gedeihlichen Lebens und Wirkens bilden sollten, so auch dieNamen derer zu verzeichnen, die als Lehrer oder Schüler der dem Studium gewidmeten Körper-schaft heizutreten und den hierbei erforderlichen Eid zu leisten sich entschlossen. Es handeltesich bei diesen Aufzeichnungen nicht bloß um die Aufgabe, unwiderleglich festzustellen, wer Anspruchauf die Rechte und Freiheiten der Hochschule erworben und sich damit zugleich zum Gehorsamgegen ihre Gesetze verpflichtet hatte, sondern es sollte auch ein Beleg für die Gebühr gegeben werden,die von dem Neuein tretenden bei der Eidleistung gemäß der Statuten entrichtet worden war 1 ).
Diese Verzeichnisse der Universitätsangehörigen, die in der Regel in ein besonders hierfürangelegtes Buch eingetragen wurden, führen den Namen eines liber universitatis, registrum odereiner matricula.
In Leipzig ist von Anfang an die Bezeichnung Matrikel üblich gewesen. Erst im 16. Jahr-hundert ersetzte man sie in den Eintragungen, falls man nicht vorzog, sich einer kunstreichen Um-schreibung zu bedienen, durch das klassischer erscheinende album, mit dem der Rector des W. 1512Sebastian von der Heide den Anfang machte. Aber wenn auch die Bezeichnung album, die AndreasProbst von Delitzsch im W. 1519, ohne freilich damit Anklang zu finden, durch das griechischeleucoma zu verdrängen versuchte, zumeist Geltung erhielt, so ist doch der ältere Name matriculadurchaus nicht verschwunden. Jedenfalls haben wir das vollste Recht, uns seiner, als der ursprünglich-sten Bezeichnung, zu bedienen.
Soweit hier die Matrikel zur Veröffentlichung gelangt, findet sie sich in zwei Bänden, vondenen der erste bis zum W. 1536, der zweite bis zum W. 1600 führt. Und zwar besitzen wir sie inzwei Exemplaren. Nach Zarnckes Vorgänge bezeichnen wir die beiden Handschriften des erstenBandes mit A' und A", die des zweiten mit B' und B".
Wir beginnen mit der Beschreibung von A' und A''. A', die älteste Matrikel, enthält326 Pergamentblätter von 29 cm Höhe und 21,5 cm Breite. Eine Zählung der Blätter hat ur-sprünglich gefehlt. Da jedes Semester eine deutlich hervortretende Ueberschrift aufweist und in derRegel die Angabe des Rectorats am oberen Rande der Seite wiederholt wird, da auch die Semesterselbst mit fortlaufenden Zahlen versehen worden sind, so konnte man sich leicht zurechtfinden undbedurfte der Seitenzählung nicht. Erst Zarncke hat die Blätter rechts unten beziffert, aber dieZahlen, weil mit Bleistift eingetragen, sind vielfach wieder verwischt worden. Ich habe sie daher inder Ausgabe außer Acht lassen zu sollen geglaubt.
U Vergi. G. Toepke, Die Matrikel der Univ. Heidelberg (Heidelberg 1884) I, v.