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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
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EINLEITUNG.

aufgefordert werden sollte. Ein solches Verzeichnis hat bestanden, ist aber später verlorengegangen 148 ).

Drobisch wie Zarncke haben die Unvereidigten nicht unter den Inscriptionen mitgezählt.Nicht mit Recht, wie schon Gersdorf richtig hervorgehoben hat. Non iurati sind ja sicherlich auchschon früher inscribirt worden, man hat sie nur nicht in der Matrikel kenntlich gemacht. Wennnun Drobisch und Zarncke die Zahlen der letzten Semester durch Weglassen der Unvereidigten zuverbessern suchen, berücksichtigen sie dabei nicht, daß schon die früheren Zahlen nicht die Anzahlder wirklichen Studenten, sondern der Iutitulirten wiedergeben. Die Zahl der eigentlichen Hörerist eben nach den Matrikeln der mittelalterlichen Universitäten überhaupt nicht zu bestimmen.Es handelt sich lediglich um die Zahl derer, die als Universitätsverwandte in die Matrikel Auf-nahme fanden. Ein erheblicher Procentsatz von ihnen wird immer abzurechnen sein, wenn wir dieZahl der Hörer berechnen wollen. Wie groß er aber war, ist an den einzelnen Universitätenschwankend, ja zu verschiedenen Zeiten verschieden gewesen mul läßt sich mit annähernder Sicher-heit nicht angeben.

VI. Das Ausscheiden aus der Universität durch Relegation, Exclusion und Resignation.Ueber die Angehörigen der Universität, die ihre Studien mit der Erlangung einer academischenWürde abschlossen, wird der zweite Band dieser Ausgabe berichten. Viele indeß verließen, ohneein Examen abzulegen, die Universität, um an einer anderen Hochschule ihre Studien fortzusetzenoder nach Erschöpfung ihrer Mittel, oder weil sie die Lust zur wissenschaftlichen Laufbahn verloren,sich einem anderen Berufe zuzuwenden. Ihre Menge wie ihre Namen bleiben uns unbekannt. Einekleine Anzahl endlich verstößt wider die Gesetze der Körperschaft und wird auf Zeit oder für immervon ihr ausgeschlossen. Ihre Namen sind uns zum Theil erhalten worden.

In der ältesten Zeit wurden die Namen der Excludirten in der Matrikel einfach ausradirtund zwar auf Beschluß der vier Nationen 149 ). Zugleich aber zeichnete man sie auf einige, wie wirsahen, diesem Zwecke vorbehaltene Blätter der Matrikel A' ein. Vom S. 1464 an nahm man auchdie Relegirten in dies Verzeichnis auf. Mit dem W. 1508 brechen jedoch diese Aufzeichnungen, nach-dem schon vom W. 1500 niemand mehr eingetragen worden war, ab.

Ein anderes Verzeichnis von Relegirten und Excludirten findet sich in dem Liber actorumet tractatuum inter senatum et universitatem im Universitätsarchiv, jetzt E 1 bezeichnet 160 ). DieserLiber actorum et tractatuum ist eine Papierhandschrift in Pergamentumschlag und enthält zunächstaußer dem Schutzblatt 17 ungezählte, dann 226 gezählte und noch 3 ungezählte Blätter von 30,5 cmHöhe und 21 cm. Breite. Auf dem Pergamentumschlag steht Registrum universitatis pro tractatibuscum civibus habendis ac certis aliis gestis consignandis 1494. Auf das erste Blatt nach dem Schutz-blatt hat Johannes Fabri de Werdea geschrieben: Anno domini 1494 sub rectoratu domini magistriMathie Frawendienst de Sweidnitz, collegii beate Virginis collegiati, presens registrum pro con-signandis in eo certis actis et gestis et signanter tractatibus cum civibus huius oppidi habendis etquibusdam aliis acticatis fuit comparatum.

Darunter ist ein Strich gezogen und dann von derselben Hand, wahrscheinlich im Jahre1496, geschrieben worden: In fine habentur nomina suppositorum ab universitate relegatorumet exclusorum.

Die Eintragungen der Relegirten und Excludirten beginnen auf Bl. 153 mit der Ueberschrift:Sequuntur nomina suppositorum relegatorum et exclusorum sub diversis rectoratibus ab anno domini1496 incipiendo.

us ) Zarncke, Urkundl. Quellen 578 ff.149 ) Siebe S. 733.

15u ) Zarncke, Urkundl. Quellen 629.