DIE BEARBEITUNG DES TEXTES EUR DIE AUSGABE.
LXXI
Abkürzungen von Vornamen im Text habe ich vermieden, da sie die Uebersichtlichkeit un-leugbar erschweren. Auch die geistlichen und academischen Würden und andere Zusätze sind nurselten gekürzt worden. Wo Abkürzungen Vorkommen, wie bei dns. für dominus, mgr. für magister,bacc. für baccalarius, dt. für dedit oder dederunt, n. i. für non iuratus, sind sie nur soweit vor-genommen worden, daß sie einer Erklärung nicht bedürfen.
Hinsichtlich der Gebühren habe ich, je nach der Vorlage, bald römische, bald arabischeZiffern gewählt, hier und da auch die Zahlen ausgeschrieben. Ist ein Bruchtheil durch Durch-streichen der Ziffer ausgedrückt worden, so habe ich bei den römischen Ziffern, die auf I endeten,dieses in j verwandelt, bei den anderen römischen Ziffern dagegen, also bei V und X, wie bei allenarabischen Zahlzeichen den Bruch in der Weise unserer Zeit, die übrigens auch im 16. Jahrhundertschon in der Matrikel vorkommt, wiedergegeben.
Die Nachzahlungen zu den Gebühren wurden in der Handschrift durch Wegradiren deralten und Eintrag der neuen Zahl, durch Hinzufügen der später gezahlten Summe oder des Satzesdedit totum vermerkt. Alle diese Nachträge habe ich durch cursiven Druck kenntlich gemacht. DieStellung dieser Zusätze ist in der Handschrift sehr verschieden. Bald stehen sie rechts oder linksvom Namen des Intitulirten, bald vor oder nach der Gebühr. Auf diese Regellosigkeit konnte in derAusgabe keine Rücksicht genommen werden. Da der besseren Uebersicht wegen die Gebühr immeran den Rand der Columne gerückt wurde, blieb nichts anderes übrig, als den Vermerk wegen derNachzahlung, wenn Platz vorhanden war, vor die Gebühr zu setzen, wenn es aber an solchem fehlte,ihn der Gebühr in der nächsten Zeile folgen zu lassen.
2. Das Verhältnis der Handschriften zu einander und ihre Bedeutung für dieHerstellung des Textes. Erschwert wurde die Bearbeitung des Textes durch das Vorhanden-sein zweier Handschriften der Matrikel. Leicht zu beantworten war zunächst die Frage nach derHandschrift, die der Ausgabe zu Grunde zu legen ist, für die Zeit von W. 1409 bis W. 1455, dennmit Ausnahme des S. 1445 sind die sämmtlichen Eintragungen in A", wie wir oben sahen, nichts alsAbschriften des Johannes von Brieg und Petrus Seehausen aus der originalen Matrikel A'. Die Ab-weichungen, die des Johannes von Brieg Abschrift aufweist, sind zum Theil recht erheblich. Sei es, daßer sich verlas, sei es, daß er, wie das im Mittelalter sehr gewöhnlich war, keinen Werth darauf legte,die Namen seiner Vorlage sclavisch zu kopiren, sei es, daß er sich die Namen dictiren ließ, kurz dieSchreibung der Personen- wie der Ortsnamen ist bei ihm häufig eine ganz andere als in A'. Dannaber berücksichtigte er gewisse Einzelheiten seiner Vorlage nicht, die für den Herausgeber nichtohne Interesse sein konnten. Wo die Gebührenzahlung in A' auf Rasur stand, wo also eine Nach-zahlung zu der ursprünglich geringeren Inscriptionsgebühr stattgefunden hatte, ließ er dies un-berücksichtigt, und die Namen der Excludirten, die in A' gestrichen oder so getilgt waren, daß mansie noch zu entziffern vermochte, überging er mit Stillschweigen. Weiter aber geschah es ihm, daßer Namen überging. Zumal wenn mehrere Studenten aus demselben Orte hinter einander inscribirtworden waren, ist sein Auge leicht über den wiederholten Ortsnamen auf die nächste Inscriptionhinübergeglitten und hat dergestalt einen oder auch mehrere Namen übersehen. Endlich ließ sichJohannes von Brieg von dem Bestreben der Kürzung leiten. Vielfach ließ er die Angabe der aca-demischeu Grade oder der geistlichen Würde bei dem Namen weg oder, wenn er sie hinzusetzte,so geschah es in knapperer Form. So schreibt er z. B. Seite 112 zu Saxones No. 16 anstatt canonicusecclesie et officialis mrie Magdcburgensis nur canonicus Magdeburgensis und für das umständlicheredoctor studii Paduensis auf Seite 104 Bav. No. 1 begnügte er sich einzusetzen doctor Padowensis.Auch sind die näheren Bestimmungen zu Ortsnamen häufig als überflüssig übergangen worden.Nicht viel anders steht es mit der Abschrift des Petrus Seehausen. Auch sie zeigt Abweichungenin der Schreibweise der Namen, auch hier werden Eintragungen weggelassen und wird der Umstand,daß erst später die Gebühr der Immatrikulation durch Nachzahlung zur vollen Höhe gebracht wurde,dadurch verwischt, daß anstatt vi gr. und der von anderer Hand später hinzugefügten Zahlung von