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EINLEITUNG.
gebrauch darin, wer als pauper anzusehen ist, schwankend geblieben. Ich habe daher nur dieStudenten als pauperes in die Liste eingetragen, bei denen ohne oder mit Gebühr ein p. zu demNamen gesetzt worden ist. Gegen Mitte des 16. Jahrhunderts verringert sich die Zahl der pauperesauffällig. In einzelnen Semestern fehlen sie sogar gänzlich. Es läßt sich dies wohl mit dem Um-stand erklären, daß die Rectoren bei der Intitulation strenger vorgingen, hat aber vielleicht auchseinen Grund in der Erscheinung, daß seit dem Bauernkriege die niedergeworfenen geringerenStände der Nation sich nicht mehr wie früher zum Studium drängten.
Befreit von der Entrichtung der Immatrikulationsgebühr konnten verschiedene Kategoriender Studenten sein, wie z. B. in Rostock die Stadtkinder 126 ), ein anderen Universitäten, wie in Kölnund Erfurt die Brüder der Bettelorden 127 ). Die Leipziger Hochschule hat weder auf die einen nochauf die anderen Rücksicht genommen. Wohl werden insbesondere die Angehörigen der Bettelorden,zumal in der ersten Zeit, häufig von der Zahlung der Gebühr befreit, aber sie genießen diesen Vor-zug nicht aus Rücksicht auf ihren Orden, sondern als Unbemittelte. Zwar findet sich einmal in A"zu S. 1485 Misn. 67 frater Valentinus Grutzener de Dresden ordinis beati Augustini ibidem professusder Zusatz pauper quia de ordine mendicantium, aber es handelt sich dabei nicht um eine feste, all-gemein anerkannte Gewohnheit. Waren die Mitglieder der Bettelorden im Stande zu zahlen, so hatman sie auch nach ihren Vermögensverhältnissen eingeschätzt. Ein Unterschied zwischen ihnenund den Angehörigen der älteren Orden und den anderen Scholaren ist nicht gemacht worden.
Eine eigenthümliche Stellung nehmen in Leipzig die ehemaligen Prager Studenten ein.Sehr häufig taucht im Beginne der Hochschule an Stelle der Gebühr die Angabe Pragensis auf.Gebührenfreiheit begründete, wie Zarncke 128 ) glaubt, die ehemalige Zugehörigkeit zu der böhmischenHochschule nicht, denn viele frühere Prager Studenten haben Theilzahlungen geleistet, einige so-gar die volle Gebühr gezahlt. Die Stellung der Pragenses erklärt sich vielmehr durch die Auf-fassung, die man bei der Gründung der neuen Hochschule hegte, daß sie nichts.anderes als eineFortsetzung der Prager Universität sei. Wer also in Prag die volle Gebühr entrichtet hatte, bliebin Leipzig von jeder Zahlung befreit. So erklärt sich der ausführlichere Zusatz bei HynricusSlyben (W. 1413 Sax. 9) intitulatus in Praga , bei Johannes Rumpolt (das. Bav. 9) dedit in Praga.Sie hatten bereits 6 gr. bezahlt und blieben daher von jeder neuen Inscriptionsgebiihr befreit. Werdagegen in Prag als pauper nichts bezahlt hatte, konnte, falls seine Vermögensverhältnisse sich ge-bessert hatten, zur Zahlung veranlaßt werden, und wer nur eine Theilzalüung geleistet hatte,brachte diese, wenn er im Stande war, die volle Gebühr zu entrichten, in Anrechnung. PetrusBokholt (S. 1420 Sax. 24) muß daher die volle Gebühr bezahlen, während bei Georius Dominici(S. 1411 Polon. 38) der Rector sich mit 2 gr. begnügt, denn der Intitulirte hatte, wie der Zusatzresiduum Präge besagt, bereits in Prag das Uebrige, in diesem Falle also 4 gr., entrichtet.
Der Letzte, der als Prager Student in die Leipziger Matrikel eingetragen wurde, warJohannes Osterwick de lvonicz im S. 1433 (Pol. 1). Seitdem verschwindet dieser Zusatz völlig.Es ist möglich, wenn auch nicht erweisbar, daß ein förmlicher Beschluß gefaßt wurde, den von PragZuziehenden keinen Vorzug mehr einzuräumen. Für wahrscheinlicher aber halte ich es, daß vonAnfang an jene Berücksichtigung nur für diejenigen in Aussicht genommen worden war, die bei demAusbruche der Streitigkeiten über die Rechte der Nationen in Prag studirten. Sie sollten durch denihnen eingeräumten Vorzug für den Anschluß an die neue Hochschule gewonnen werden.
Wie schwankend das Verhältnis der Theilzahlungen zu den Vollzahlungen nach dem Aus-weis der H. Tabelle auch sein mag, so erkennt man doch sofort, daß die Rectoren in außerordentlichvielen Fällen dem unzureichenden Einkommen der Studenten Rechnung tragen mussten. In Betracht
126 ) Hofmeister, Die Matrikel der Univ. Rostock I, xiv.
m ) Keussen, Die Matrikel der Univ. Köln 1, xxv, Weißenborn, Acten der Erfurter Universität I, 2.l2a ) Urkundl. Quellen 577.