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EINLEITUNG.
Neben den Groschen und Denaren erscheinen sehr häufig die rheinischen Gulden. Vor-nehme zahlten in ihnen oder gaben dafür die entsprechende Summe in Silbermünzen, die zwischen20 und 23 Groschen, je nach dem Gehalt der Silbermünzen, die nach guten Anläufen immer wiederschlechter ausgeprägt wurden, schwankt. Außer in rheinischen wurde auch gelegentlich (z. B. W. 1549Pol. No. 15, W. 1550 Pol. No. 5) in ungarischen Gulden gezahlt, Vornehme Angehörige der polnischenNation haben vor allem bei der Immatrikulation die Gebühr in dieser Münze entrichtet. Der Fiscusder Universität nahm diese Gulden sehr gern. Im Werthe standen sie gleich dem böhmischen Gulden,den sie im Osten allmählich durch die größere Menge, in der sie auftraten, verdrängten. Während dierheinischen Gulden mit der Zeit mit geringerem Gehalt ausgeprägt worden waren, hatten dieungarischen ihren alten guten Werth behauptet. Sie wurden mit 25 grossi usuales bezahlt 122 ). Daßman sie besonders hoch in Ehren hielt, beweist die Ausdauer, mit der die Rectoren sie im Schatzeder Universität zurückhielten.
Ganz vereinzelt erscheint ein Mal (W. 1501 Misn. No. 43, 44) ein altes Schock, das die beidenBrüder Philipp und Johann Pack für die Intitulatur gaben. Aus der Mark Silber hatte man ur-sprünglich 60 Stück oder 1 Schock silberne Groschen im Werthe von 8 rhein. Gulden geschlagen,aber indem man die Groschen immer schlechter ausgeprägt hatte, war man seit 1420 dahin ge-kommen, daß 1 Schock Groschen nur ungefähr 1 rhein. Gulden betrug. Man nannte daher einsolches Schock ein altes Schock, antiqua sexagena im Gegensätze zu dem Schock neuer Groschen,das, nach dem Satze 20 grossi = 1 rhein. Gulden, auf drei Gulden rhein. angeschlagen wurde 123 ).
Die neuen Güldengroschen oder Thaler, auch Joachimici genannt, werden zuerst als Zahlungfür die Imm atrikulation im S. 1551 (Polon. No. 8 und 21), dann im S. 1558 (Sax. No. 5) genannt.Als Vallenses kommen sie im W. 1556 (Pol. No. 1 und 2) vor.
Ganz vereinzelt zahlt einmal im S. 1534 (Bav. No. 13) ein Student drei Batzen, in einerMünze, die sonst in der Matrikel nicht wieder vorkommt.
Die Gebühr selbst steht stets im Accusativ. In der Regel ist auf die Angabe eines Prädikatsverzichtet worden. Doch kommt hin und wieder dedit, solvit, numeravit, auch einmal dedit pro inti.tu-latura (S. 1473 Bav. No. 3) vor. Die Zahlen sind bald in arabischen, bald in römischen Ziffern an-gegeben, einige Male, z. B. von Sigismund Altman im S. 1504 und Sixtus Pfeffer im S. 1506, auch aus-geschrieben worden. Zuweilen erscheinen innerhalb desselben Semesters römische und arabischeZiffern. Dabei ist zu bemerken, daß in der älteren Zeit die Bruchtheile nicht nach unserer Weise,sondern durch Veränderungen der Form des Zahlzeichens angegeben werden. So ist j, wobei aller-dings nach unten eine Schleife gezogen ist, die das Durchstreichen des Grundstriches andeutet, = 1 / a ,0 — l 1 /*, m = 2 1 / 2 , iiij = 3 1 /,. Bei v wird, um 4V 2 zu bezeichnen, der vordere Grundstrich hal-birt, vj = 5 Vs, u. s. f. Um 9V 2 anzugeben, wird die untere Hälfte des Grundstriches in x durchstrichen.Ebenso wird durch die arabischen Ziffern, wenn man angeben will, daß 1 / 2 daran fehlt, ein Strichgemacht. Dieser läuft wagerecht durch die 1, 3, 4, 7, 8. Bei der 2 ist die am Fuß, bei der 5 dieam Kopfe befindliche Schleife durchstrichen, doch gefallen sich die Rectoren auch dabei in allerhandAbweichungen. Im 16. Jahrhundert werden die Bruchtheile auch nach der jetzt üblichen Weiseangegeben.
2. Ermäßigung und Erlaß der Immatrikulationsgebühr. Stand auch die Höheder Immatrikulationsgebühr im Großen und Ganzen fest, so konnte sie doch bei unzureichendenMitteln des Studenten zum Theil oder ganz erlassen werden. Nach den Prager Statuten war jeder,dessen jährliches Einkommen unter 12 Gulden blieb, von der Gebühr freizulassen. Wer zwischen
m ) Klotzsch I, 117, 159.
12s ) Klotzsch a. a. 0. I, 165, F. G. A. Lobethan, Etwas von den in Sachsen, Thüringen und Meißen sonstgemünzten Groschen und den im Handel und Wandel gebräuchlich gewesenen Schock Groschen im Musäum für dieSachs. Geseh., herausg. von Christ. E. Weiße (Leipzig 1795) II, 235.