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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
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DIE IMMATEIKULATIONSGEBUHK.

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Nach der Mitte des 15. Jahrhunderts erscheinen daneben noch die Freiberger Groschen, auchHorngroschen genannt, mit Rautenschild und darübergesetztem Kleinod auf der einen und ThüringerSchild mit den Büffelhörnern auf der anderen Seite 113 ). Der Rationarius fisci erwähnt sie zuerstim S. 1450.

Alle diese Groschen waren so ausgeprägt, daß 20 auf einen rheinischen Goldgulden gingen.

Gegen Ende des Jahrhunderts wurden auch halbe oder Schwertgroschen, grossi gladiati,ausgeprägt. Im Rationarius fisci kommen sie seit 1471 vor. Siezeigen auf der einen Seite densächsischen Kurschild mit den Schwertern in dreigespitzter Umrahmung, auf der anderen Seiteebenfalls in dreigespitzter Umrahmung das landsbergische und meißnische Wappen. Vierzig vonihnen wurden auf den rheinischen Gulden gerechnet. Ferner erscheinen jetzt auch die Eugelgroschen,Schreckenberger (d. i. Annaberger) oder Mühlsteine, die auf der einen Seite einen stehenden Engel,mit beiden Händen den sächsischen Kurschild haltend, auf der anderen Seite einen quadrirten Schildmit dem thüringischen Löwen, dem sächsischen Pfalzadler, den Landsberger Balken, dem meiß-nischen Löwen und dem Rautenschild als Herzschild aufweisen. Sieben solcher Schreckenbergeroder Engelgroschen wurden auf den rheinischen Goldguklen gerechnet 114 ).

In der Folge gab man seit Aufkommen der Schreckenberger den Werth von 21 Stück ein-zelnen usuales grossi auf 1 Gulden rheinisch an 115 ).

Gegen Ende des Jahrhunderts wurden auch Silbermünzen, an Werth dem rheinischen Gold-gulden gleich, geprägt. Es sind die sogenannten Thaler, Vallenses, Joachimici oder Güldengroschen.An grossi usuales wurden gewöhnlich 22 für den Güldengroschen genommen, aber zuweilen stieg ernoch höher im Werthe 116 ). Im S. 1559 z. B. ward in der Matrikel der Werth des Thalers auf 24 gr.angeschlagen 117 ), an anderen Stellen wird er um dieselbe Zeit zu 25 gr. angenommen 118 ).

In diesen Groschen, von denen anfangs 20, später 21 auf den rhein. Goldgulden gingen, sindin Leipzig die Immatrikulationsgebühreu überwiegend gezahlt worden.

Im S. 1441 (Misn. Ko. 31) zahlt einmal ein Intitulirter x gr. antiquos. Es mögen dies schildigeGroschen gewesen sein. Von den anderen nach der Prägung besonders benannten Groschen er-scheinen die Judengroschen zuerst im S. 1448 (Bav. Ko. 32) und zwar als galerati 119 ) d. h. Hutgroschen,dann im W. 1450 (Misn. Ko. 19) als judaici, und nochmals im W. 1452 (Misn. Ko. 9 und 19) alsgalerati. Im S. 1453 schreibt der Rector Nicolaus Smilow, daß die Intitulirten in nova moneta, alsoin Schneeberger oder Spitzgroschen, gezahlt haben 120 ). Doch hat gleich der erste noch in grossigalerati oder Judengroschen die Gebühr entrichtet. Im S. 1454 haben einzelne Studenten in denneuen Freiberger Groschen gezahlt (Bav. Ko. 29, 53, Sax. Ko. 12), ebenso im W. 1454 (S. No. 3G),im S. 1455 (Misn. Ko. 2). Auch im W 1479 (Misn. Ko. 16) werden nochmals. Freiberger Groschenerwähnt, desgleichen V r . 1483 (Bav. Ko. 8).

Schwertgroschen werden im W. 1485 (Sax. Ko. 20 und 21) zwei Mal gezahlt.

Auch grossi argentei werden im W. 1503 (Pol. No. 8) genannt. Es können damit wohl nurSchneeberger oder neue Groschen gemeint sein, von denen 20 einen rheinischen Gulden ausmachten.

Neben den Groschen wird auch die kleinere Münze der Denare angeführt, in denen hier undda die Zahlung geleistet worden ist. Neue Denare werden S. 1503 (Bav. Ko. 109) angegeben. Vonihnen gingen neun auf den neuen Groschen 121 ). Im Uebrigen zählte der Groschen 12 Denare.

lls ) Klotzsch I, 159.

U4 ) Böhme II, 111. Klotzsch I, 193. Im Rationarius fisci kommen Schreckenbcrger seit 1509 vor.

115 ) Klotzsch I, 217, Willi. Puckert, Das Münzwesen Sachsens 15181545 S. 7.

116 ) Klotzsch I, 199, 264, 298.

S. 727.

118 ) Handschr. Medicin. Facult. C Bl. 34.

119 ) Handschrift galenti.

12u ) S. 181.

,äl ) Klotzsch I, 159, 165.

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