XLVI
EINLEITUNG.
Ceratinus Grecus prelector insignis ab Erasmo transmissus (S. 1525), Caspar Bruscliius Sclilacken-waldensis poeta (W. 1542) u. a.
Statutengemäß sollten, wie wir sahen, die Rectoren auch darauf bedacht sein, alle Hand-werker und Künstler, die im Buchgewerbe beschäftigt waren, ferner alle Buchhändler, die Dienerder Professoren und Studenten und alle, die von der Universität ihre Nahrung zogen, der Matrikeleinzuverleiben. Wie weit dies den Rectoren gelungen ist, läßt sich nicht mehr erweisen, denn leiderhaben sie in den meisten Fällen darauf verzichtet, den bürgerlichen Stand anzugeben. Während inFrankfurt a/O. häufig Handwerker genannt und allein im W. 1544 fünf Buchbinder intitulirtwerden, verhält sich in dieser Hinsicht die Leipziger Matrikel sehr schweigsam. Im W. 1420 er-scheint einmal unter den Meißnern (No. 21) Andreas Czycz ligator librorum, im S. 1450 (Bav. No. 14)wird ein Heinricus Swingenfels oculista, im S. 1475 ein Iohannes Luckenpach organista genannt.Wir werden auch nicht fehl gehen, wenn wir Johannes Schober und Johannes Bart, die im W. 1441(Misn. No. 6 und 13) durch den Zusatz incola Lypczensis hervorgehoben werden, zu dieser Kategorievon Intitulirten rechnen. Jedenfalls ist aber die Zahl derer, die als zu dieser Kategorie gehörig be-zeichnet werden, verschwindend klein.
Häufiger werden uns famuli oder servitores genannt. Personen fürstlichen Standes pflegtenihre famuli immer intituliren zu lassen, wie die Matrikel beweist. Ob aber an diesem Brauchestreng festgehalten wurde, muß dahingestellt bleiben.
Daß der Glaube des Intitulirten nicht besonders angegeben zu werden brauchte, bedarf beiden Universitäten des Mittelalters der Erklärung nicht. Hervorgehoben werden mag, daß zwei ge-taufte Juden in die Matrikel eingetragen worden sind, Bcruardus Judeus renatus in Geppingen he-braice lingue doctor (S. 1520 Bav. No. 64) und Paulus Tobias Judeus baptizatus (W. 1550 Sax. No. 16).Auch Jacobus Judeus Wernigenrodensis (W. 1551 S. No. 5) ist vermutlilich israelitischer Herkunft,doch fehlt hier eine darauf bezügliche Bemerkung des Rectors.
4. Nachträgliche Berichtigungen, Zusätze und Bemerkungen. Da die Matrikelfortwährend im Gebrauche war und bei verschiedenen Gelegenheiten nachgeschlagen wurde, so lages nahe, Fehler, die man fand, zu verbessern oder die Namen solcher Intitulirten, die später zu An-sehen und Ehren emporgestiegen waren, auszuzeichnen.
Gleich das Verzeichnis der ersten Lehrer der Hochschule ist nachträglich korrigirt worden.Johannes von Münsterberg hatte nur sich selbst den Titel professor theologiae gegeben. DieserTitel ist von späterer Hand zu zahlreichen anderen Namen hinzugefügt worden, zum Theil unterAusradirung eines älteren. Außerdem hat man zu mgr. Ilelmoldus de Zoltwedel und Nicolaus Fabrihinzugefügt doctor medicine , während derselbe Titel bei Anshelmus de Franckensteyn und Lubbertusde Osenbrug auf Rasur erscheint. Ebenso ist dem Albertus Varrentrappe der Titel doctor decretorumerst später gegeben worden.
Wann Albertus Varrentrapp doctor decretorum geworden ist, ist mir unbekannt. In Pragwurde er als magister artium im Jahre 1402 in die Matrikel der Juristen eingetragen 77 ), aber einenGrad hat er hier nicht erhalten und unter den Leipziger Promovirten der juristischen Facul tat findeter sich auch nicht. Im Jahre 1425 aber wird er im Liber nationis Bavaricae doctor in decretis ge-nannt 78 ). Helmold Gledenstede von Salzwedel kam als magister artium nach Leipzig. Im S. 1410als Rector war er außerdem ad gradus baccalariatus sacre theologiae 'presentatus et assumptus 19 ).Im W. 1416 erscheint er bereits als doctor medicinae 80 ). Als solchen führt er sich auch unter den
") Monum. hist. univ. Carolo-Ferdinandeae Pragensis II, p. I, 153.’ 8 ) Zamcke, Statutenbücher 157.
,9 ) Siehe S. 31.
80 ) Siehe S. 51.