XLIV
EINLEITUNG.
zu führen hatte. Die Befugnis der Wähler, einem Studenten vornehmen Standes die Rectonvtirdezu übertragen, ist in Leipzig sehr wenig zur Ausübung gekommen. In der Zeit von 1409—1559ist allein im S. 1475 Fürst Adolf von Anhalt zum Rector gewählt worden.
Groß ist die Anzahl der dem niederen Adel angehörenden Studenten. Indeß lassen sie sichnicht immer mit Sicherheit erkennen. Es ist daher auch von mir nicht der Versuch gemacht werden,ihnen in der II. Tabelle eine Columne zuzuweisen und ihre Anzahl zu berechnen. Während nehmlichin den Matrikeln von Erfurt, Wittenberg und Marburg den Angehörigen des niederen Adels in derRegel das Prädikat nobilis zukommt, erscheint dieser Zusatz in den Matrikeln von Leipzig, Rostockund Frankfurt recht selten.
Im S. 1510 Misn. No. 15, 38, 39 und 72 begegnen uns zuerst als nobiles Theodoricus deSchonberck, Udalricus vom Ende, der nachmals berühmt gewordene Julius Pflug und MauritiusBose und unter den Bavari No. 20 und 21 die Canoniker Georg von Mosbach und Caspar vom Berge,im S. 1518 unter den Bav. No. 92 und 93 Christophorus Wallenfelser und Joannes Marßalck, unterden Misn. No. 13 Christophorus Metscli, unter den Saxon. No. 20 Wolfgangus Wedtel, im W. 1518unter den Pol. No. 9 Michael de Zschirnliauseu. Im W. 1519 wird uns unter den Sax. No. 4 Ger-hardus Rhomel de Hanover genannt als de equestri ordine , im S. 1523 unter Sax. No. 21 einAdularius Schlegel als eques. Seit dieser Zeit tritt die Bezeichnung nobilis für die Angehörigen desniederen Adels immer häufiger auf. Aber zu fester Regel hat sich die Amvendung dieses Prädikatsdoch nicht ausgebildet. Es wurde von den Angehörigen des niederen Adels erwartet, daß sie diehöchste Inscriptionsgebühr bezahlten. Anders ist wmhl nicht der Zusatz zu verstehen, den einRector zu dem Namen des Levinus Frese im W. 1534 Saxon. No. 16 gemacht hat complevit quianobilis. Die gezahlte höchste Gebühr giebt daher häufig schon einen Fingerzeig, um den Adeligenvon jenen Bürgerlichen zu unterscheiden, die, ohne einen Familiennamen zu führen, nach demselbenOrte genannt werden. Im zweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts tritt dann der Unterschied zwischendem Ortsnamen und dem adeligen Familiennamen dadurch deutlicher hervor, daß jener mit deoder ex, dieser mit a wiedergegeben wird. Im W. 1521 (Misn. No. 24—28) nennt die MatrikelCristofferus und Anthonius ab Eppendorff ex Eppendorf!, Woltfgangus a Lindenaw nobilis, Benedictusund Petrus a Haubitz, daneben (No. 29) Bernardus Ivitscher nur als nobilis. Seitdem wird als Adels-prädikat bald a, bald de verwendet, aber doch so, daß a allmählich die Oberhand gewinnt. Zahl-reich ist unter den Studenten der sächsisch-thüringische Adel vertreten. Die Namen Bünau, Pfiugk,Schönberg, Carlowitz, Ponickau, Könneritz, Seydewitz, Schleinitz, Haynitz, Miltitz, Kommerstädt,Pack, Holleben, Bose, Lindenau, Eppendorf, Lüttichau, Watzdorf, Ende, Kitscher, Einsiedel, Breiten-bach, Eheleben, Planitz, Minkwitz, Haugwitz erscheinen außerordentlich häufig. Aber auch ausNiedersachsen und Franken, aus Böhmen und Polen haben viele Mitglieder des Adels an der meiß-nischen Hochschule ihre wissenschaftliche Bildung gesucht.
Nächst den weltlichen Herren werden die zahlreichen Promovirten hervorgehoben, die vonanderen Universitäten kamen, um in Leipzig sich inscribiren zu lassen. Ich habe in der II. Tabellevermerkt, wie^viele Baccalarien, Licentiaten, Magister und Doctoren in jedem Semester in die Ma-trikel Aufnahme gefunden haben. Aber auch hier muß hinzugefügt werden, daß das Verzeichnis nurvon sehr bedingtem Werthe ist und nur ein unsicheres Bild von der Menge der Graduirten giebt,die sich an der meißnischen Hochschule intituliren ließen. Denn es kommt nicht nur vor, daß inder Matrikel bei dem Eingetragenen der Titel ausgelassen wird, sondern es ist selbst auch mancher,den wir als Lehrer an der Universität thätig finden, gar nicht inscribirt worden. So sind gleich vonden bei Eröffnung der Hochschule aufgenommenen Professoren nur neun im S. 1410 bei ihrenNationen eingetragen worden. Man ließ sich an ihrer Nennung, als bestellter Lehrer, vor den In-scriptionen genügen. Unrichtig ist es, wenn Gersdorf 75 ) glaubt, daß die im S. 1410 bei den Nationen
1ä ) Die Uniy. Leipzig im ersten Jahre ihres Bestehens 25 ff.