DIE FORM DER EINTRAGUNG.
XLI
Latinisirung ist noch nicht durchgreifend, und selbst innerhalb desselben Semesters kann neben derlateinischen Form die deutsche Vorkommen.
In der älteren Zeit wird die Heimathsangabe in der Regel mit der Präposition de gegeben.Vereinzelt kommt hier und da auch ex vor, häufiger wird es später im 16. Jahrhundert.
Die humanistisch gebildeten Gelehrten der späteren Zeit nahmen jedoch Anstoß an dieserunklassischen Ausdrucksweise und bildeten daher von den Ortsnamen ein Adjectiv. Nun verschwindetdas de Rotenburg, um einem Rotenburgensis oder dem noch vornehmer klingenden ErythropolitanusPlatz zu machen. Aus dem de Hayn oder de Indagine ward ein Haynensis, aus dem de Lipzk einLipsensis oder Lipsicus. Das Bedürfnis der Latinisirung mußte bei der Bildung dieser Adjectiva nurwachsen, und oft geschah dies auf Kosten der Deutlichkeit, denn nicht jeder Rector war so genau wieCaspar Börner, der zu Petrus Ilengkel Viridensis (W. 1539 Sax. No. 2) die Vorsicht beobachtete,hinzuzusetzen sive ex oppido Grän. Der erste, der zur adjectivischen Heimathsbezeichnung über-ging, war der Humanist Sebastian von der Heide (W. 1512), der auch im Uebrigen wenig Achtung vorder überkommenen Form bewies. Seine Neuerung schlug nicht mit einem Male durch. Ex und demit dem Substantiv behaupteten sich noch längere Zeit neben dem Adjectiv, bis letzteres gegendie Mitte des 16. Jahrhunderts hin sich immer siegreicher Balm brach.
Die Angabe der Heimath beschränkt sich aber nicht immer auf die Angabe des Ortes. Beiselten vorkommenden Ortsnamen, zumal solchen, die fernen Ländern angehören, finden sich Zusätze,z. B. S. 1450 Sax. No. 19 Olavus Nycolai de Swineberg in Dacia, W. 1475 Sax. No. 3 dominus PetrusHaquini Swecus de Awesker, das. No. 11 Laurentius Olavi Swecus de Siktunia, S. 1483 Bav. No. 2Wilhelmus de Montebellicardo Gallicus, W. 1551 Bav. No. 7 Martinus Gastgeb ex Melcken Austriaeu. s. f. Nicht selten verzichtet der Rector bei solchen Studirenden, (Re aus der Ferne gekommensind, überhaupt auf den Heimathsort und beschränkt sich auf die Angabe des Landes. So heißt esS. 1423 Pol. No. 32 kurzw'eg Petrus de Libetha Ungarns, S. 1471 Sax. No. 20 Jacobus Gislonis deSwecia, S. 1476 Pol. No. 5 Johannes Langcnickel de terra Zcipcz, S. 1491 Sax. No. 20 Petrus Lau-rencii de Dacia, das. No. 21 Nicolaus Andree de Dacia u. s. w. Bei einigen häufiger vorkommendenOrtsnamen, wie Neustadt, Rotenburg, Reichenbach sind nähere Angaben gemacht wurden, um eineVerwechselung zu verhüten. So heißt es S. 1509 Bav. No. 5 Gregorius Spiß de Rotenburga an derTuber, das. No. 83 Valentinus Ganß de Nova civitate prope Sweinfordiam, S. 1537 Misn. No. 10Joannes Fürsten [de] Reichenbach Foetlender u. s. w. Die Sorgfalt der Rectoren ist dabei sehr ver-schieden. Nicht alle haben es so genau genommen, wie z. B. Paul Schwoffheim im W. 1509.
Noch würde die Frage zu beantworten sein, welchen Ort die Matrikel angiebt, den Ort derGeburt oder den des letzten Aufenthaltes. Der Regel nach w'ird die Heimath immer nach dem Ge-burtsort bezeichnet. Wir ersehen dies aus gelegentlichen Bemerkungen, die in streitigen Fällen inder Matrikel gemacht worden sind. So wurden im W. 1550 Amandus und Valerius, die Söhne desDr. Valerius Pfister, immatrikulirt. Der ältere Amandus war zu Merseburg, der junge Valerius da-gegen in Würzburg zur Welt gekommen. Demgemäß wurde auch Amandus der meißnischen, Valeriusdagegen der bayrischen Nation zugewiesen. So war Mauricius Bintzke Magdeburgensis im S. 1553bei den Sachsen inscribirt werden. Später stellte es sich aber heraus, daß er in Leipzig geborenworden war, und es wurde daher an den Rand geschrieben Hie Misnensis est, quia lÄpsiae natus.Von dieser Regel ist auch dann keine Ausnahme gemacht worden, wenn jemand entfernt von seinerHeimath eine Pfründe erhalten hat und ihr damit entfremdet worden ist. Heinricus Reseler cano-nicus Tarbatensis (W. 1425 Misn. No. 20) ist daher nicht zu den Sachsen gesetzt wmrden, sondernzu den Meißnern. Offenbar gehörte er also deren Gebiet an. Nicht anders steht es mit JohannesKoler canonicus Lcgnicensis (S. 1426 Misn. No. 21), der ebenfalls der meißnischen Nation zugewiesenworden ist. Joannes Mullner de Grevental canonicus regularis in cenobio divi Thome huius oppidiLipsensis (W. 1514) erscheint nicht unter den Meißnern, sondern um seiner Heimath willen unterden Bayern (No. 19). Auch der Bischof Heinrich von Verden, der im W. 1462 in die Matrikel auf-
COD. DIPL. SAX. II. IC. f