DIE IMMATRIKULATIONEN.
XXXVII
Polen und zwei Angehörige des Erzbisthums Trier unter den Sachsen. Damit stimmt auch völlig dieBemerkung zu W. 1484 überein, wo die einzelnen zur polnischen Nation gehörenden Länder auf-gezählt werden mit dem Zusatze et iam assignata est ei Lusatia anno domini 1520.
Diese neue Eintheilung hatte anfänglich im Großen und Ganzen, nicht den gewünschten Er-folg. In den zehn Semestern von S. 1530 bis S. 1535 wurden 253 Meißner, 205 Bayern, 126 Polenund 108 Sachsen inscribirt. Meißner und Bayern waren also trotz der Verringerung ihres Gebietsdie stärksten Nationen geblieben. Allmählich wirkten jedoch andere Umstände auf eine Aenderungin der Frequenz der Nationen ein. Seitdem unter Herzog Heinrich die Meißner Lande und die Hoch-schule sich der protestantischen Lehre angeschlossen hatten, mußte der Zuzug aus den katholischgebliebenen Landschaften der bayrischen Nation auf hören, bildeten in der Hauptsache nur nochStudenten der Oberpfalz und des evangelischen Frankens die bayrische Nation der Hochschule. VonW. 1554 bis W. 1559 sind neben 809 Meißnern nur 253 Bayern, 244 Polen und 239 Sachsen in dieMatrikel aufgenommen worden. Das Zahlenverhältnis bedeutet eine entscheidende Wendung in derGeschichte der Universität. War sie bisher eine allgemein deutsche Universität gewesen, so erhieltsie jetzt, wie die große Ueberlegenheit der Meißner zeigt, einen mehr territorialen Charakter.
Bei dieser Neuordnung der zu den vier Nationen gehörenden Länder ist es fortan geblieben.An Streitigkeiten im Einzelnen hat es aber auch jetzt nicht gefehlt. Unsicher erschien namentlichdie Grenze zwischen den Meißnern und den Sachsen südlich vom Harz. Als unter dem Rectoratedes Heinrich Cordes im S. 1551 Hermann Bötticher von Nordhausen, der als Meißner inscribirt undpromovirt worden war, zur sächsischen Nation überzugehen wünschte, behauptete er, Nordhausengehöre zu dieser Nation. Damit drang er nicht durch. Er wies daher, um sein Ziel zu erreichen,nach, daß er gar nicht in Nordhausen, sondern in Bleichenrode in der Grafschaft Hohenstein imEichsfeld geboren worden sei. Indeß sah er auch damit seinen Wunsch nicht erfüllt. Auf Grundder Tradition der Matrikel wurde nachgewiesen, daß auch Bleichenrode zu Meißen zu rechnen sei,und wurde zugleich für eine ganze Anzahl von Ortschaften in der Gegend südlich vom Harz die Zu-gehörigkeit zu einer oder der anderen Nation entschieden 70 ).
An den Grenzen, wie sie den Nationen gezogen worden waren, haben die Rectoren im All-gemeinen festgehalten. Einzelne Abweichungen finden sich allerdings. So setzt z. B. Martin Sporn,Rector des S. 1491, einen Mathias de Vicecomitibus de Roma unter die Sachsen, ein Irrthum, dereinem späteren Rector den Ausruf entlockte: „Ecce Roma de naeione Saxonum“. So intitulirte auchtrotz der Verordnung des Herzogs Georg der Rector des S. 1532 Gottfried Sybott zwei Flandrer, dieals Niederländer wohl eher zu den Sachsen hätten gerechnet werden sollen, bei der bayrischen Nation.An manchen Stellen sind die Irrthümer später berichtigt worden, an anderen hat man sie stehenlassen. Sie erklären sich durch unrichtige Angaben der Studenten oder durch Mangel an Aufmerk-samkeit oder durch Unkenntnis der Rectoren.
3. Der Wechsel der Nationen und die Rectoribilität. Die Reihenfolge der Nationenwar statutengemäß, unbeschadet der Rechte und Privilegien, derart geordnet, daß die Meißner be-gannen und dann Sachsen, Bayern und Polen folgten. Aber eine Bestimmung darüber, in welcherReihenfolge die Nationen in der Matrikel erscheinen, und welche Nation den Rector stellen sollte, istin den ältesten Statuten nicht vorgesehen worden.
Daß man zuerst einen Polen wählte, den Johannes Ottonis von Münsterberg, entsprach derBedeutung der polnischen Nation, auf welche Rücksicht genommen werden mußte, wie dem Ansehendes namhaften Gelehrten, der schon in Prag sich einen wohlbegründeten Ruf erworben hatte. Bei derersten Intitulation gewährte man den Meißnern, als den Landeskindern, den Vortritt, ließ dann dieNation des Rectors, weiter die sehr starke sächsische Nation und zuletzt die Bayern folgen. Der
70 ) Siehe S. 13 und Zarncke, Acta rectorum S. 403.