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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
Entstehung
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EINLEITUNG.

Unter Matthäus Hennigk im W. 1505 ging die Matrikel abermals zu Ende. Hennigk ließihr daher zwölf Lagen zu je 8 Blättern (Bl. 241325 der Zählung Zarnckes), die nicht sämmtlichmehr vollständig, sondern, heim Einschreiben vermuthlich, um einzelne Blätter verringert wordensind, beilegen und, da nun das wahrscheinlich nur in ein Pergamentblatt gehüllte Couvolut zu un-handlich geworden und im Gebrauche zu leicht dem Verderben ausgesetzt war, das Ganze gegenEnde seiner Amtszeit im März oder Anfang April 1506 binden. So wurde der Einband hergestellt,den die Matrikel heute noch trägt.

Dabei hat man vor dem Schwurbild noch eine Lage von zwei Blättern (jetzt Bl. 1 und 2)eingeheftet, die bestimmt war, ein Verzeichnis der Rectoren und auf der Rückseite des zweitenBlattes die neue Abschrift des Eidesformulars aufzunchmen. An dem oberen Rande von Bl. 1 stehenin rother Fai'be die Worte geschrieben: Sub rcdoraiu domini 3fathey Hennigk Hanensis arcium etsacrarum litterarum professoris tum religatus est liber, tum conscripta sunt rectorum nomina 1506.Eingetragen linden sich die Namen auf Bl. 1 in drei, auf Bl. 1' in zwei und endlich auf Bl. 2 nur ineiner Spalte.

Hennigk selbst hat in einem Zuge mit Vorgesetzter Ordnungszahl die Namen der Rectorenbis einschließlich seinen eigenen, den 193., eingeschrieben. Dann hat sich in der Regel jeder neueRector selbst eingetragen, doch haben einige dies vergessen, und sind dann deren Namen von sorg-fältigeren Nachfolgern später eingezeichnet worden. Der letzte Name ist der des 282. RectorsHenricus Salmuth. Da die Matrikel A' nur 255 Rectorate enthält, so hat man also aus alter Ge-wohnheit die Namen der Rectoren noch hier eingetragen, ohne daß sie hierher gehörten. Und ganzmit Recht hat eine spätere Hand zu dem Namen des Christian Pistorius, der den zweiten Band derMatrikel eröffnet, die Bemerkung gefügt: Quaerantur in nova matricula.

Die Rückseite von Bl. 2 enthält die Abschrift der ältesten Eidesformel, die nun dem Scliwur-blatt gegenübersteht und wahrscheinlich zum Ersätze des durch vielen Gebrauch unleserlich gewor-denen Exemplars diente, das früher mit dem Schwurblatt auf demselben Bogen gestanden hatte, aberdurch Ausschneiden entfernt worden ist.

Zugleich ließ Hennigk, um den Irrthiimern in der Reihenfolge der Nationen, die häufig ge-nug von den Rectoren begangen worden waren, zu begegnen, auf der Rückseite des Vorderdeckelsgenau die Reihenfolge schreiben, in der die Nationen, je nachdem der Rector ein Meißner, Sachse,Bayer oder Pole war, einzuzeichnen -waren 20 ). Endlich schrieb Johannes Langer, Rector im W. 1516,vermuthlich durch die Tumulte des Jahres 1516 veranlaßt 21 ), an den oberen Rand des Schwur-bildes die dem immatrikulirenden Rector geltende Warnung: Rector nullum scholasticum inscribat,nisi praeceptorem habeat dodorem vel magistrum, qui pro eo respondeat eumque respiciat in studio etmoribus suis. Sic enim statuto universitatis 33 cautum est.

Mit dem Winter 1536, dem Rectorate Christoph Montags, war das Ende des erstenMatrikelbandes erreicht worden. Ein zweiter mußte nun angelegt werden. Ehe wir uns zu diesemwenden, ist es nothwendig des zweiten Exemplars des ersten Bandes zu gedenken, das wir nachZarnckes Vorgang als A" bezeichnen.

Der Gedanke, die Matrikel in zwei Exemplaren zu führen, lag nahe genug, denn wie leichtkonnte sie bei dem fortwährenden Wechsel ihres Aufbewahrungsortes ganz verloren gehen oder durchUnachtsamkeit zu Schaden kommen. Es empfahl sich daher, während das eine Exemplar vom Rectorfür die Inscriptionen und die Eidleistung in Gebrauch genommen wurde, ein anderes an sichererStelle, z. B. im Fiscus der Universität zu verwahren.

So hat man in Erfurt zwei Matrikeln angelegt, von denen das ursprüngliche Original A bis1497 führt, B eine Abschrift von einer Hand bis Michaelis 1438 mit einer Fortsetzung von anderer

20 ) Siche S. 12 No. 16.

21 ) Zarncke, Urkundl. Quellen 561.