XVI
EINLEITUNG.
Damit war nun der hier vorhandene Raum bis auf wenige Stellen erschöpft, und diese sindspäter noch von Georg Dottanius im S. 1500 und Georg Breitkopf im W. 1508 zu weiteren Ein-tragungen von Relegationen benutzt worden.
Abgesehen von den Namen der Relegirten und Excludirten stellte sich aber auch noch dasBedürfnis heraus, die Abschriften einiger wichtiger Urkunden, deren Wortlaut häufiger eingesehenwerden mußte, der Matrikel einzuverleihen. Der Rector Johannes von Brieg heftete deshalb im W r . 14406 Lagen Pergament, also 12 Blätter, vor die ursprüngliche Matrikel und trug hier eigenhändigfolgende Urkunden ein: das Notariatsinstrument über die Transsumirung der Bulle, durch diePapst Alexander V. die Gründung der Hochschule in Leipzig bewilligt 8 ), das Notariatsinstrumentüber die Bulle, durch die Papst Johann XXIII. der neuen Hochschule je zwei Präbenden in denStiftern Meißen, Naumburg und Zeitz verleiht 9 ), das Notariatsinstrument über die Bulle, durch diePapst Martin V. ihr zwei neue Präbenden im Stift Merseburg überläßt 1 °), ferner den Erlaß KurfürstFriedrichs und Herzog Wilhelms hinsichtlich der zwei den beiden Professoren der Mediciu an derNicolaikirche einzuräumenden Collegiaturen 11 ) und den Erlaß derselben Fürsten, durch den der Uni-versität 240 Schock Groschen jährlicher Einkünfte von 3 Städten und 42 Dörfern zugeeignet wer-den 12 ), nebst den zu ihm gehörigen Schreiben an die Städte Weißenfels 13 ), Torgau 14 ) und Mitt-weida 15 ). Die letzten drei Seiten dieses vor der Matrikel eingeschobenen Heftes blieben frei. Aufsie trug dann später eine andere Hand den Vergleich ein, den die Universität mit dem Rath zuLeipzig am 15. Juli 1466 wegen der Gerichtspflege in großen peinlichen Sachen schloß 16 ), und dieBestätigung der zwischen der Universität und dem Rathe der Stadt Leipzig wegen Verhinderung vonAufläufen am 16. Juli 1468 geschlossenen Uebereinkunft durch Kurfürst Ernst und HerzogAlbrecht 17 ).
Diese Eintragungen bilden jetzt Bl. 4—15 der neuen Zählung.
Indem aber diese Abschriften der Matrikel vorgeheftet wurden, machte es sich uothwendig,den Platz des Eides und des zum Eid gehörigen Schwurblattes zu verändern, die ursprünglich denEingang der Matrikel gebildet haben müssen. Das Schwurblatt enthält über den Anfangswortendes Evangelium Johannis eine Darstellung des jüngsten Gerichts, Christus auf einem Regenbogensitzend und von Regenbogen eingeschlossen, mit Lilie und Schwert, oben in den Ecken Posaunenblasende Engel, links unten Maria, rechts Johannes knieend, daneben sich öffnende Grüfte, denendie auferstehenden Todten entsteigen. Dieses Blatt, das in wohlgelungener Nachbildung und untergeschickter Ergänzung einiger verwischter Stellen dem 1. Bande der Ausgabe der Matrikel bei-gegeben worden ist, ist höchstwahrscheinlich das ursprüngliche zum Eid gehörende Bild vom Jahre1410. Bei der Eidesleistung hatte der Schwörende die Finger auf das Bild zu legen, das jetzt nochdie Spuren langjährigen Gebrauches deutlich zeigt. Der Eid selbst dagegen scheint, vermuthlichweil er durch das häufige Berühren abgegriffen und dadurch unleserlich geworden war, durch einejüngere Abschrift ersetzt worden zu sein. Die Initiale, für die Platz gelassen worden war, hat maunachzutragen unterlassen. In dem Abdruck, der dem ersten Bande dieser Ausgabe beiliegt, ist sieunter Verwendung des Universitätssiegels ergänzt worden.
8 ) No. 1.
9 ) No. 2.
10 ) No. 3.
‘D No. 4.
12 ) No. 5.
13 ) No. 6.
14 ) No. 7.
16 ) No. 8.
16 ) No. 9.
”) No. 10.