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1 (1895) Die Immatrikulationen von 1409 - 1559
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DIE HANDSCHRIFTEN UND IHRE AUSSTATTUNG.

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der Wahl des neuen Rectors ausgezeichnet, wie auch der 1. September, der Egidientag, an dem diedistributio librorum stattfand.

Als besonderer Erinnerungstag ist auch der 12. November mit dem Zusatze Allacio bulleconfirmacionis studii Lipczensis gekennzeichnet worden. Damit wurde der Tag, an dem die päpst-liche Bulle, von der man bereits am 13. November ein Transsumpt nahm 4 ), in Leipzig eintraf, fürimmer der Vergessenheit entrissen.

Das Bedürfnis, den Raum auszunützen, brachte es mit sich, daß bei dem Calendarium derobere freibleibende Rand der Seite schmäler bemessen wurde. Die Folge davon war, daß, als dieMatrikel eingebunden und dabei die Blätter beschnitten wurden, in der obersten Zeile die großen Buch-staben KL zum Tbeil dem Messer des Buchbinders zum Opfer fielen.

Nach Johannes von Münsterberg und Helmokl Gledenstede haben alle Rectoren in dieseerste Matrikel ihre Eintragungen gemacht bis auf den Rector des W. 1443 Johannes von Weida, derdas Calendarium erreichte und damit den für die Immatrikulationen frei gelassenen Raum der erstenMatrikel ausfüllte.

Diese erste Anlage bat nun manche Zusätze erfahren, die zum Tbeil gar nicht in dieMatrikel gehörten.

Das ganze erste Blatt (jetzt Bl. 16) war, wie wir sahen, frei gelassen worden. VincentiusGrüner benutzte es, um die ältesten Urkunden und Beschlüsse der Universität einzutragen, dieStiftungsurkunde 5 ), die Bestimmungen über die Grenzen der meißnischen Nation 6 ) und über die Er-theilung des Conservatorium und Signetuni 7 ).

Mit drei Zeilen kam Grüner noch bis auf Blatt 17 hinüber. Dieses blieb zum größten Theile,wie auch Bl. 17', wo nur die Namen der Professoren standen, und Bl. 18, auf dessen Rückseite dieImmatrikulationen des W. 1409 begannen, vorläufig frei.

Sehr bald wurde aber auch dieser Raum in Anspruch genommen. Es erschien notbwendig,auch ein Verzeichnis derer auzulegen, die durch Verletzung der Gesetze den Genuß der Rechte undFreiheiten der Universität auf eine bestimmte Zeit oder für immer verwirkt hatten, und nirgendskonnte dieses Verzeichnis besser untergebracht werden als in der Matrikel selbst.

Es war der Rector Johannes Hoffmann, der im W. 1413 auf Bl. 17 die ersten Excludirtenmit den Worten eiutrug: Isti sequentes ex decreto omnium nacionum universitatis exclusi sunt abuniversitate:

Iohannes Trutman de StoghIohannes Egidii de MagunciaBaltliazar de Iutirbug.

Petrus Wegun, Rector im S. 1414, fuhr mit der Einzeichnung der Excludirten fort, die nunin zwei Spalten bis zum Jahre 1453 auf Bl. 17 Platz fanden. Bl. 17', auf dem die Professoren ver-zeichnet waren, ließ man zunächst unangetastet und Nicolaus Gerstmann von Löwenberg, Rector desW. 1454, fuhr erst auf Bl. 20 weiter fort. Er schrieb über die ganze Breite des Blattes, aber seineNachfolger legten wieder zwei Spalten an. Thomas Werneri von Braunsberg, Rector im W. 1464,machte hier die letzte Eintragung. Er hatte aber noch mehrere Ausschließungen von der Uni-versität zu verzeichnen, und da es ihm an Platz fehlte, so heftete er eine Lage zu zwei Blättern(jetzt Bl. 18 und 19) ein und trennte, um Ordnung zu schaffen, die Eintragungen derart, daß er Bl. 18den Relegati, Bl. 19 den Exclusi zuwies. Die Relegationen sind auf Bl. 18 zwei-, dann auf Bl. 18'einspaltig bis 1499, die Excludirten zweispaltig auf Bl. 19 und 19' bis 1497 geführt worden.

*) Siehe No. 1 der den Inscriptionen in der Ausgabe vorausgehenden Urkunden.

5 ) No. 11. Gedruckt bei Stübel, Ürkdb. der Un. Leipzig No. 2.

6 ) No. 12. Gedruckt bei Stübel, Urkdb. der Un. Leipzig No. 5.

D No. 13. Auch gedruckt bei Zarncke, Statutenbücher 151.