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2 (1842) (1842)
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Gaben für die besondern Krankheitsfälle noch immer Sacheder Aerzte blieb; bis endlich die letztern aus Bequemlichkeit,und um sich die Apotheker desto mehr zu Freunden zumachen, dazu die Hand boten, vaß auch die einzelnen Arz-neigaben gleich in den Apotheken selbst fabricirt wurden.

Als dieß einige Zeit lang stattgefunden halte, entstandsowohl bei den Aerzten selbst, als bei dem Publikum über-haupt, und somit auch bei den Staatsregicrungen derGlaube, daß die Apotheker zur Ausübung der Heilkundeabsolut nolhwendig seyen, und namentlich ohne sie vonHandhabung einer medicinischen Polizei gar nicht gesprochenwerden könne.

Etwas Wahres lag allerdings in dieser Ansicht; undwenn man sich bestimmt fühlte, die Apotheker schärferenPrüfungen, als bisher zu unterwerfen, und statt der altenReceptbücher ihnen in den sogenannten Pharmakopoenund Dispensatorien genauere, mit den wissenschaftlichenFortschritten der Zeit mehr in Einklang stehende Vorschriftenzu geben, so war dieß nur lobenswerth; ja selbst die Be-stimmung, daß andere Personen, als die Apotheker, sich desHandels mit Arznei-Bereitungen enthalten, und daß selbstdie Droguisten — die Specereihändler der neuern Zeit —den Detail-Verkehr mit einfachen Arzneistoffen unterlassensollten, hatte ihr Gutes.

Allein zu weit ging man offenbar, wenn man bald-auch den Aerzten selbst das Dispensiren, d. h., dieeigene Bereitung der Arzneigaben, gesetzlich untersagte.Denn von ihnen ging ja die ganze Heilkuust aus, sieallein hatten ursprünglich die Arzneimittel bereitet, undunter ihre Aufsicht blieben sogar fortwährend die Apo-theker gestellt, demnach war es ein Uebergriss in ihre na-