Druckschrift 
2 (1842) (1842)
Entstehung
Seite
294
Einzelbild herunterladen
 

234

Anderes übrig blieb, als aus eigener Kraft wenigstenseinige Abhülfe darwider geltend zu machen.

Eins der zunächst liegenden Mittel nun für diesenZweck war die möglichst schn elleste Vertausch ungfremder Münzsorten aus den Meß- und Handels-Plätzen.

Fast jede größere Stadt übte damals ein eigenes Münz-recht aus, und hatte ihre besondere Geld-Valuta; denn inder Regel erwarben sich solche Städte zugleich mit der be-sondern Gerichtsbarkeit auch das Münz - Befugnis, undmußten es in Kurzem viel zu einträglich finden, als daßsie es nicht fortwahrend halten ausüben sollen; gleichwohlaber fehlte es damals so sehr an festen Ansichten undErfahrungen über richtige Münzwährung u. dcrgl., daß,anfangs wenigstens, jede Münzstätte ihrem eigenen Sinneund Belieben hierin folgte, ohne sich sehr um die Nachbarnzu kümmern. Wie verschiedenartig daher die mittelalter-lichen Münzen nach Gehalt, Zulhat, Eintheilung undPrägung sich allmählig gestalten mußten, ist leicht zu er-messen. Um so eifriger war daher jeder auf einem fremdenHandelsplatze erscheinende Kauf- und Gewerbsmann daraufbedacht, die hier eingenommenen verschiedenartigen aus-ländischen Gcldsorten gegen vaterländische Münze um-zutauschen.

Anfangs erprobte sich dieser Ausweg so ziemlich. Denn,wie bereits oben S. 117 u. ff. in dem Aufsatze über dasdeutsche Meß- und Marktwesen erwähnt ward, sorgten,eben dieses Umstandes wegen, die Obrigkeiten sehr balddafür, daß die Geschäftsleute ihre Gcldsorten in den stadti-schen Münzhäusern selbst beliebig umtauschen konnten, wes-halb auch die Münzpächter oder „Münzerhaus-Genossen,"