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2 (1842) (1842)
Entstehung
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schon im Jahre 1708 stellte er vor dem Könige unddem Statthalter von Fürstenberg eine öffentliche, sehrgut ablaufende Probe über die Dauerhaftigkeit seines Por-zellans an, indem er eine Theekanne aus der heftigstenGluth des Brennofens in eiskaltes Waffer werfen ließ,wobei diese eben so unversehrt blieb, wie bald nachher einanderes Stück bei einem ähnlichen Versuche.

Der tressliche Tzschirnhausen erlebte leider die Freudenicht, dieser ehrenvollen Prüfung der von ihm so uner-müdet geförderten Erfindung beiwohnen zu können: er starbkurz vorher, am Ii Ort. 1708, und sein allzu schnellerTod ward von Böttiger eben so sehr wie von allenseinen übrigen Freunden und Verehrern beweint*).

Dagegen erfolgte die eigentliche Errichtung einer sach-sischen Porzellan-Fabrik zu Dresden und ihreVerlegung nach Meißen durch zwei Patente vom 23. Jan.und 7. Mar; 171V, wovon namentlich elfteres, um dendaraus hervorgehenden Producten zahlreiche Abnehmer zuverschaffen, der größern Publicität wegen in mehrere fremdeSprachen übersetzt, auf gesandtschastlichcm Wege vertheilt,

*) Böttiger suhlte selbst sehr gut, daß er in Tzschirn-hausen seinen vorzüglichsten, aufrichtigsten Gönner und Freundverliere. Allein so offen er dieß auch an den Tag legte, so wenigdarf man die hohe Anerkennung, die er ihm sowohl hierbei, alsauch späterhin zollte, so deuten, als liege darin ein stilles Zuge-ständniß, daß Tzschirnhausen der eigentliche Erfinder des Por-zellansgewesen. Auch hat Engelhardt a. a. O., S.261—274,diese namentlich von dem ehemaligen Bibliothek-Secretair Hempelzu Dresden in dem Artikel ,,Billiger" des eilften Bandes derGrnber'schen Encpclopädic S. 289 n. s. mit allerlei Schein-Gründen vertheidigte Ansicht auf das Bündigste widerlegt, undBöttiger's Anrecht auf diese Erfindung vollkommen gerettet.