2. December Wiebel durch den Studiosus Zohann sldam Ballender ausRheinpreußen auf Pistolen fordern. Wiedel nahm durch seinen Kartell-träger, den Grafen Ernst Ranzau aus Holstein, die Forderung au, undbestimmte Münden als Ort des Duells. Noch am selben Tage kam dieSache jedoch dem Prorektor, Professor Tychsen, zu Ohren. Dieser ließbeiden Kontrahenten Stubenarrest auserlegen, und beschied sie aus den fol-genden Tag vor sich. Er bewog Wiedel, bei Tische erklären zu wollen,dass er die beleidigende Äußerung gegen Heine in der Hitze ausgestoßenhabe und dieselbe zurücknehme, womit Heine zufrieden war. Wiedel sagteindess Mittags nur, dass er die gegen Heine vorgebrachte Bemerkung zu-rückzunehmen vom Prorektor veranlasst worden sei, und erwiderte, alsHeine aus den Znsatz: „in der Hitze gesprochen" drang, dass er eine solcheErklärung nicht abgeben könne, da er die bewusste Äußerung mit ruhigerÜberlegung gethan habe. Folgenden Tages ward Beiden, unter Andro-hung der Relegation, von der Gerichtsdeputation strengstens geboten, Ruhezu halten. Am 8. December nochmals vor die Gerichtsdeputativn geladen,erklärte Wiedel, die Worte in der Hitze gesprochen zu haben, Heine,mm völlig zufrieden gestellt, - Beide, mit einander versöhnt zu sein. DieSache blieb aber nicht hiebei beruhen. Es erhoben sich später Zweifel, obdas Duell als ein durch Versöhnung der Gegner beseitigtes oder durchden äußeren Umstand eines gerichtlichen Einschreitens verhindertes zu be-trachten sei, und das königliche Universiäts - Kuratorium wurde um eine„authentische Erklärung" hierüber ersucht. Man weiß nicht: soll man sichmehr über die Naivetät einer solchen Anfrage, oder mehr darüber wundern,dass eine königliche Universitätsbehvrde alles Ernstes ans die Beantwortungeinging'? Die Entscheidung fiel dahin ans, dass im vorliegenden Falledas Duell allerdings nur als ein durch äußere Umstände verhindertes an-gesehen werden könne, und die häkliche Geschichte fand damit ihr Ende,dass am 23. Januar 1821 Harry Heine mit dem LonsUium nbonncli ansein halbes Jahr, Ballender und Gras Ranzau Zeder mit acht TagenKarcer belegt wurden. Die Bestrafung Wiebel's ward ausgesetzt, da in-zwischen neue Untersuchungen gegen ihn anhängig gemacht waren.
Wir bezweifeln, dass Harry die gezwungene Abkürzung seines Auf-enthaltes in Göttingen sonderlich bedauerte. Nichts fesselte ihn dort, außerder eigenen Laune oder dem Willen seiner Verwandten, von denen erjetzt auch die Weisung erwartete, nach welcher Universität er sich zur Fort-