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Geschwvrnen, ihre Vaterlands- mid Freiheitsliebe, undihre Anhänglichkeit an den heiligen Rechten der Mensch-heit beschützen ohne Zweifel oft den unterdrückten Schwa-chen gegen den mächtigen Unterdrücker. Aber die Riegel,welche sie den Bedrückungen von Seiten der Macht vor-schieben, bestehen vielmehr in einer negativen Kraft,welche die Ungerechtigkeit und Unterdrückung zurückweist,als in der positiven Gewährung einer durchgangig schüz-zenden Gerechtigkeit.
Die Abhülfe jener Fehler laßt sich theils von derursprünglichen Vortreflichkeir der englischen Verfassung,welche Mittel genug zur Verbesserung in sich schließt,theils daher erwarten, daß man jetzt in England dasBedürsniß eines allgemeine» Gesetzbuches in Bezug aufdas bürgerliche, peinliche und Handelsrecht und das ge-richtliche Verfahren überhaupt sehr lebnaft fühlt.
Lord Grenville im I. iZoy und Lord Sranhopte imI. iZrü haben Sammlungen einiger besonder» Gesetzeverlangt, um endlich zu einem Köder aller eristirendenGesetze zu gelangen und sich zu überzeugen, wie sieeinander widersprechen oder in Abgang gekommen seien.Lord Stanhopc hat bewiesen, daß es zwei StatutenGeorg's II. gebe, die nicht in das Statntenbnch einge-rückt worden. Endlich haben die beiden Kammern des
ü) Man muß bemerken, daß jene Misbränche nicht blos derJurisprudenz in Ansehung des Libells, der Presse und der Jour-nale eigen sind, sondern sich beinahe in allen Tbcilen der Ge-setzgebung finden.