Vierter Abschnitt.
Die besondre Gesetzgebung über die Presse. H
^ie Erfindung der Buchdrnckerkuust und die daraushervorgegangene große Vermehrung und erstaunliche Ver-breitung der Mittheilungsmittel unter den Menscben ha-ben in Bezug auf die Gesellschaft neue Verhältnisse so-wohl der cinzelcn als der in politische Körper vereintenMenschen geschaffen.
Die Freiheit der Presse, welche alle Publizi-sten mit Recht als eine von den Grundlagen der bürger-lichen Freiheit betrachten, wird erklart als die persön-liche Freiheit des Schriftstellers, seine Gedan-ken, auf eine durch den menschliche» Ei sindnngsgcist ver-besserte Art, mit Hülfe der beweglichen Lettern und derDruckmaschine darzustellen.
i) Wir sprechen bier von der Presse nur, um »on dem gegen-wärtigen Zustande der englischen Gesetzgebung hinsichtlich derAusübung deS Rechts der Preßfreihelt, uud von den Beschrän-kungen, welchen jene Gesetzgebung in den verschicdnen Zeiträu-men der Geschichte von England dieses Recht unterworfen hat,Nachricht zu geben.