Zweiter Abschnitt.
Anwendung der bisher dargestellten Rechtsbcstimmungen auf dieverschiednen Arten von Libellen,
^ie durch Bekanntmachung eines Libclls zugefügten Be-leidigungen können in Hinsicht auf die angegriffenen Sub-jekte folgendermaaßen geordnet werden:
I. Beleidigungen durch politische Libelle
1. gegen die Religion,
2. gegen die Sitten und das natürliche Recht,
Z gegen das Völkerrecht,
4. gegen den Staat und die Verfassung,
z, gegen den König und seine Regierung,
6. gegen die beiden Kammern des Parlcments.
II. Beleidigungen durch Privatlibelle
7. gegen die Gerichtshöfe,
8. gegen die Großen des Reichs,
9. gegen obrigkeitliche Personen,
10. gegen Privatpersonen.
Wir wollen so kurz als möglich die Anwendungdarlegen, welche man theils von den Grundsätzen,