Einleitung.
Alle Einrichtungen der Menschen, wie weise, wie festgegründet sie scheinen, siehn nichts desto weniger auf dieLange unter der Herrschaft der Zeit. Sie erhalten da-durch merkliche Veränorungeu. Wenn sie nun nicht durchsich selbst oder durch die Staatsverfassung, wovon sie ei-ne» Theil ausmachen, wegen der Fehler, so sich in diesegeschlichen, und des Mangels an Gleichgewicht unter denöffentlichen Gewalten, von den sie entstellenden Misbräu-chen gereinigt werden, so eilen sie ihrem Untergang ent-gegen und ziehen den des gesellschaftlichen Körpersnach sich.
In dieser Lage befindet sich heutzutage die Gesetzge-bung über das Libell, so wie andre Theile der bürgerli-chen und peinlichen Gesetzgebung, in England. OhneZweifel ist dieselbe schon durch die Erfindung der Buch-druckerkunst und der Neuigkeiisblätler oder Journale, sowie durch deren große Verbreitung in England, vera»,dert worden. Aber die gefährlichsten Veränderungen die-ser Art bewirkten die Anmaaßnngcn der Körperschaften,denen die richterliche Gewalt anvertraut, und die Fort-schritte der Willkür, die an die Stelle der Herrschaft derGesetze getreten ist.
Die Rathgeber der Krone, ihre Rechtsgelehrten, dieRichter selbst — wie hoch auch die Achtung ist, die sie