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Parlements am 16. In» lyiö den gemeinschaftlichen Be-schluß gefaßt, daß ein voraus juris gewacht werdensollte, worin die Gesetze nach Ordnung der Materien zu-sammengestellt würden.
Man darf glauben, daß ein so weitläufiges Werk,indem es die Aufmerksamkeit der öffentlichen Meinungauf eine Sammlung zieht, die neben Gesetzen von derhöchsten Weisheit, barbarische (wie die, welche Todes-strafe auf den Schleichhandel setzen), schwankende, la-cherliche, kleinliche, knauserige Gesetze ausfuhren muß,eine Reform der Gesetzgebung und ein allgemeines Rechts-buch herbeiführen werde. Aber das Gure macht sich solangsam, die Misbrauche verknüpfen so viele Interessen,daß die Bekanntmachung eines solchen RechtSbucheS nichteher geschehen wird, als bis Grenville und Stanhopenicht mehr sein werden. 6) Das dankbare England wirdnichtsdestoweniger ihre Namen für diese einzige nnd aus-gezeichnete Wohlthat der Nachwelt überliefern.
ö) Lord Stanhope ist bereits gestorben. fEs sitzt jetzt einGraf Stanhope im Obcrhansc, wahrscheinlich ein Sohn oderVerwandter von jenem. A. d. U.)