Keiner von den Redner» der Opposizion hob beson-ders die plackerischcn und fiskalischen Anordnungen derAnikel 21. und 22. hervor. Das Gesetz wurde ange-nommen. Man hat es in der Erfahrung als gut undnützlich befunden. Wenn die Journale mehr unter dieGewalt der Regierung gekommen, so ist weder die Nicht-vollziehung jenes Gesetzes »och dessen Misbrauch daranSchuld. Man kann nur den ausgedehntern Gebrauch derInformationen ex olllcio gegen das politische Libell unddie Rekurse an den Kanzlcihof oder die Kassazion derGcrichrsurlheile deöhalb anklagen.
Mlt Hülfe der Jnformazionen ex o/licio in denziemlich häufigen Fallen der politischen Libelle gegen denStaar und die Verfassung und selbst gegen die beidenKammern des Parlements, sind die Herausgeber der Mi-nisterialen Journale durch den Staatsanwalt nicht ver-folgt worden; oder vielmehr wenn dieser genothigt war,dem dringenden Verlange» einer Untersuchung von AmtS
„den verdammt scheint, sein Vater" (der Graf vvn Cbatham)„nahm sich ganz anders. Als einige Svkophanten seiner Zeit»ihm zusetzten zu erlauben, daß eine Maaßregel dieser Art dem.. Parlemente vorgeschlagen würde, und als man in seiner Ge-genwart auf die Nothwendigkeit drang, die gegen ihn gerich-teten Verleumdungen zurückzutreiben, so erinnerte er mit je-..ner Seelengröße, die seinem Charakter so tief eingeprägt war:..»Nein, die Presse ist, wie die Luft, eine privilegirte Buhle-,,„rin (oliaetsreä libertinv), Die ministeriale Verderbniß en-,.„dct immer nnt dem Umstürze aller freien Verfassung und..»mit der Einführung einer militärischen Regierung."" —-„Das waren die Besorgnisse und Ahnungen jenes großen Man-nes." — Burdett ward damal nicht in Anspruch genommen.