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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
147
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welches Neuigkeiten oder öffentliche Notizen enthalt/ obnevorder auf einfachem (ungestempeltem) Papiere eine Er»klarung, deren Form sogleich naher angezeigt ist, bei venKommissarien der Stempelsteuer abgegeben zu haben,worin die Gegenstande solcher Blatter bestimmt sind.

2. Die Erklärung soll enthalten die Namen undWohnungen dcS Druckers, des RedaktörS, und der an-dern Eigenthumer. wenn deren nicht mehr als zwei sind,und wenn mehr, bloß zweier von ihnen; ferner den An-theil, den sie an der Unter nehmung des Journals haben,und dte Beschreibung der Druckerei und der Form desJournals.

3. Wenn mehr als zwei Eigenthumer, unabhängigvom Drucker oder Nedaktör, und wenn ihre Anrheile un-gleich sind, so soll die Erklärung die Namen der beidenEigenthumer enthalten, deren Anlheile die stärksten sind.

4. Die Erklärung soll erneuert werden bei jederVeränderung der Wohnung und des Namens des Druk-kers, des Redaktors, und der erklärten Eigenthumer, sowie ans zede Anffodernng der Stempelkommissare.

5. Die Erklärungen sollen schriftlich und unter eid-licher Bestärkung, von Quakern aber mir bloßer Versiche-rung der Wahrheit, vor den Stempelkommissaren ge-macht werden.

') Es ist merkwürdig, daß hier die Quaker gesetzlich fürehrlichere Leute anerkannt werden. als die Mitglieder der an-glikanischen oder andrer Kirchen. Sonst hatte man sich der die-len wohl auch mit der bloßen Versicherung begnügt. A> d. >!.