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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
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143
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auch alle ander,i Notizen dar, welche das allgemeine undbt^udre Interesse nur wünschen kann.

Wird die Zensur in Masse verbieten, was sie imEinzelen doch zulassen muß?

z. Ausnbungsart der Zensur.

Wem soll die Zensur der Journale anvertraut wer-den? Den Ministern oder den Parlemcntsrammcrn?Der Kanzlei oder den Gerichtshöfen? Dem Erzbischvfvon Cantcrbury und dem Diözesanbischof oder ganz neuerrichteten Zensurbehördcn? Ober endlich soll sie allendiesen Körperschaften und Behörden zugleich zustehen?

Aver die Kanzlei und die gerichtlichen Körper habeneine eigen! ümliche, besondre und unabhängige Gewalt,welche durch die Verfassung vorgezeichncr ist. Sie suchenohnehin sie zu erweitern; sie suchen die Austheilung derGerechtigkeit ihrem persönlichen Ermessen anzupasfeu. Willmau noch den Gebrauch dieses Ermessens vermehren, ge-gen welchen schon alle aufgeklarten Publizisten und Kri-minalisten Englands sich erklären?

In einer Gesellschaft, wo die herrschende Religion nurein Sechstheil der Bevölkerung zu ihren Gläubigen zahltund eme Toleranzakte ihr zur Seite steht, wollte man denDienern der Nazionaikirehe die Zensur der Journale an-vertrauen? Daraus eins ihrer AnitSgeschaste machen,wurde das nicht Heisjeu das Zensurgesetz (liceiiLinZ sct)vom tz. und ig. RrgierungSjahre Karl's II. erneuern,welches eine Mitursache der Revoluzion war?