zo. Jede Person, welche gedruckte Bücher verkauft,die nicht jene Bezeichnungen des Namens und derWohnung des Druckers einhalten, soll vor einen Frie-densrichter gebracht werden, welcher den Grad derSchuld bei Übertretung gegenwärtigen Gesetzes bestim-men wird.
zi. Das Gesetz kann nicht ausgedehnt werden aufAbdrücke von Anzeigen, Adressen und Billcrö, noch aufAbdrücke von Kupferstichen, über irgend einen Ge-genstand.
Z2. Dieser Artikel bestätigt alle Anordnungen, wel-che das Jahr vorher (1798) in Be-ug auf die Journaleund N uigkeitsblätter gemacht worden.
zz, Die Friedensrichter können Beamte beauftra-ge», um eine Untersuchung aller Übertretungen des ge-genwärtigen Gesetzes anzustellen.
Zg. Dieser Artikel betrift die Zeit, wo das Gesetzin Kraft sein soll.
zz. Die Geldbußen sind durch eine bloße Klage vonden Gütern des Übertreters einzutreiben. Im Entste-hungsfalle tritt körperliche Haft und Gcfängniß an de-ren Stelle, welches jedoch nicht unter drei und nichtüber sechs Monate dauern kann.
z6. Die eine Hälfte der aufgelegten Geldbuße istdem Angeber bewilligt, die andre wird Sr. Maje-stät gehören.