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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
129
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2Z. Dieser Artikel bestimmt, daß das Gesetz wah-rend der zwei Jahre, die mit dem io. Inn ibbg ab-laufen, gelten solle.

Man steht aus diesem Inhalt der Artikel des Icn-snrgcsetzes, wie drückend und willkürlich es war, und wiees selbst das Eigenthnm der Bürger verletzte. Was istdenn ein gefahrliches Buch? Was bestimmt die Ge-fahr, die damit verknüpft ist? Und welche Harre inden Strafen! Welcher Spielraum für die Gewalt derNichrer, die sie verhängen!

Und doch wurde jenes Gesetz im 17. RegiemngsjahrsKarl's II. durch ein andres vom 9. Oktober ibb-z er-neuert, worin es heißt (Kap. 4. Art. 1.):DaS Ge-setz vom lg. Regiernngsjahre Sr. M-, mit den Wor-trn anhebend Zc. wird hiedurch erneuert und wiederholt,um in voller Kraft und Autorität zu gelten vom 26.Dezember lb6z bis zum Ende der Sitzung des gegen-,, wartigcn Parlcmentch "

Diese Sitzung endete erst den Jenner 1678- Sowurde dasselbe Gesetz nach und nach mehrma! erneuertunrer Karl II., Jakob II-, Wilhelm und Maria, im 4.und 5. Jahre ihrer Regierung, wo eS nur auf ein Jahrgeschähe.

Die Presse war demnach gefesselt bis zu der Staats,Umwälzung, welche Wilhelm und Maria auf den Thronsetzte. Erst im I. ilchz hörten alle bisherigen Erneue-rungen des Aensurgcsetzeö (I-eensinZ «et) ans.

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