Druckschrift 
Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
Entstehung
Seite
128
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Geschäfte suspendier, für's zweite Mal aber dessen ausimmer beraubt, ungerechnet die Geldbuße und dieEinkerkerung oder jede andre körperlicheStrafe, welche die Richter der Königshaus »der derAsstsengcrichte in den Processen über solche Gegenständegut finden werden, wenn nur die Strafe nichi in Be-raubung deö Lebens oder eineö Gliedes besteht. DieFriedensrichter in ihren vierteljährigen Sitzungen habendie nämliche Gewalt.

17. Drei Eremplare der gedruckten Werke seilenvon den Druckern an die Bibliotheken des Königs undder beiden Universitäten abgeliefert werden.

rZ. Dieser Artikel reservirt die Privilegien der bei-den Universitäten.

iy. Dieser verbietet das Aufsuchen der Pressen undBacher in den Hausern der Pärs des Reiches.

20. Dieser reservirt die Rechte und Privilegien derBuchhändlerinnung von London.

21. Dieser reservirt die Freiheiten derer von Wcst-minster- Hall.

22. Dieser reservirt das Recht Sr. M>, die Anle-gung von Schriftgießereien und Buchdruckercien zu er-lauben.

2g. Dieser reservirt die Privilegien des Buchhänd-lers John Slreater in London.

24. Dieser reservirt die Privilegien der Stadt unddes Erzbischvss von York.