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Entwurf zur deutschen, und Darstellung der englischen Gesetzgebung über die Preßfreiheit
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setz der Einförmigkeit (unilormit^) bestimmt. Das Im-xriiimtur und die Zensur waren von den Gebrauchen derIn qnisizions geeichte in Spanien und Italien ent-lehnt.

Wir geben hier de» wesentlichen Inhalt jedes Arti-kels von jenem Aensurgesetze (lioonsing sot):

1. Die Regierung ist dabei intcressirt, daß der Ge-brauch der Presse geregelt werde.

2. Es ist verboten, aufrührerische, schisma-tische und gefährliche Pamphlets oder Bücher zudrucken, herauszugeben und zu verkaufen.

z. Jedes gedruckte Werk soll in das Register derBuchhandlerinnnng von London eingeschrieben werden,ausgenommen die Parlementsakren, die politischen Pro-klamazionen, Schriften und Akten, welche indcß nichtohne Befehl des Königs und ohne Erlanbniß eines derStaatssekretäre Sr. M. gedruckt werden können .... Eskönnen nicht gedruckt werden

Bücher betreffend das Gemeingesetz, an-ders als mit Erlanbniß des Kanzlers oder des Großsie-gelbewahrers, der Lords Oberrichters, des Lords der -Schatzkammer, oder der Personen, welche durch jene zudiesem Berufe bestimmt worden,

Bücher historischen und politischen In-halts, anders als mit Erlanbniß eines der Staatssekre-täre Sr. M :c.

Bücher heraldischen und genealogischenInhalts, anders als mit Erlanbniß des Großmarschallsoder der Wappenkönige :c.