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Wir werden in der kurzen Geschickte, die wir jetztvon der englischen Gesetzgebung über die Presse gebenwollen, sehen, waS für Förmlichkeiten durch Parlements-akten vorgeschrieben worden, um den Misbrauch derPreßfreiheit oder die Prcßfrechheil zu verhüten.
r. Preßgesetzgebnng vor der Revvlnzionim Jahr l 688-
Die erste» Druckschriften wurden in England ganzfrei gedruckt, ohne Erlaubniß und ohne Privilegium.Keins dieser Bücher tragt das Imprimatur, welchem dieDruckschriften b..ld unterworfen wurden.
Die Krone betrachtete nämlich vermöge ihres vo»nrinium eminens oder ihrer Prärogative das Recht zudrucken als ein königliches Recht und bemächtigtesich desselben. *)
Die Sternkammer regelte die Ausübung dieses Rech-tes und untersagte dieselbe. Sie bestellte Zenso-ren (licensers, Erloubnißgeber). Diese hatten anfangssehr wenig zu thnn. Man gestaltete den beiden Univer-sitären, mit ihren eignen Pressen die zu ihrem Gebrauchebestimmicn Bücher zu drucken, mit Vorbehalt der Ge-
) Sonach wäre das Recht zu drucken in England als einMajestätsrecht (regale) betrachtet worden? Was war dennnun das Recht zu schreiben, ohne welches kein Recht zu druckenstattfindet? Was das Recht zu denken und zu reden, ohnewelches kein Recht zu schreiben stattfindet?
Nämlich den Privatpersonen, wirferne sie nicht dazubesonders antorisirt waren.