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den neuem eine so wichtige Rolle spielt. Die Pressetragt dazu bei, die öffentliche Meinung selbst in demAugenblicke zu bilden, wo sie das Organ derselben ist.
Darum kann jene Freiheit nur aus sehr wichtigen,dringenden und unwiderstehlichen Gründen beschrankt wer-den, und der Negierung kommt es zu, solche Gründeaufzustellen.
Die Presse vervielfältigt nur das geschriebue Wort.Die Libelle haben also gemeiner werden können, aber siehaben durch den Druck ihren Charakter nicht verwechselt;und das englische Gcmcingcsetz über das Libell hat durchdie sinnreiche Erfindung eines Mittels, das geschriebueWort schneller zu vervielfältigen und weiter zu verbrei-ten, nicht wesentlich verändert werden können.
Nach diesen Grundsätzen und jenen, die wir im 2.und z. Abschnitt dieses Werkes dargelegt haben, sindfaktisch durch den Gebranch, und ohne geschriebue Ge-setze, der Freiheit der Presse in Bezug auf folgende Ge-genstände Schranken gesetzt worden.
Der König als Haupt der Religion ist auch derenWächter. *) Er ist es auch in Bezug auf die heiligenBücher, welche allen christlichen Gemeinheiten gemein
2) S. die im 1. Abschn. angeführten Grundsahe der engli-schen Jurisprudenz über das Libell, Nr. 2. und 3. (S. )
H Wenn der Verfasser hier den Konig cliek und 'garäienäe la religio» nennt, so versteht sich wohl von selbst, das! nurvon einer positiven, kirculich und bürgerlich autorisirten, Reli-gionsforni die Rede sein kann. Die Religion an sich kommthier nicht in Betracht. A. d. kl.